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Psychologische Phänomene

Rejection Sensitive Dysphoria: Warum Kritik bei ADHS besonders wehtut

Von David Beck · · ca. 11 Min. Lesezeit

Wenn schon kleinste Ablehnung zur großen Belastung wird – und wie eine fundierte Diagnostik helfen kann, den Kreislauf aus Unsicherheit und Schmerz zu durchbrechen.

Eine Person hält eine brennende Karte mit der Aufschrift ‚good vibes only‘ vor ihr Gesicht
Kostenloses Erstgespräch

Einordnung: Warum wir über Rejection Sensitive Dysphoria sprechen

Rejection Sensitive Dysphoria (RSD) ist ein Begriff, der in der offiziellen Klassifikation psychischer Störungen nicht auftaucht, sich jedoch in Fachkreisen und innerhalb der ADHS-Community etabliert hat (Dodson, 2017). Er beschreibt eine besonders ausgeprägte Empfindlichkeit gegenüber jeglicher Form von Ablehnung, Kritik oder Zurückweisung. Schon vermeintlich harmlose Kommentare – etwa ein beiläufiges „Das hätte man auch anders lösen können“ – werden als stark kränkend wahrgenommen und können heftige emotionale Reaktionen auslösen.

Die Verbindung zu ADHS

Viele Erwachsene mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) kennen das Gefühl einer übersteigerten Verletzlichkeit gegenüber Kritik und Zurückweisung. Das liegt unter anderem daran, dass ADHS eng verknüpft ist mit Problemen in der Emotionsregulation und Impulskontrolle (Brown, 2013). Wenn der innere „Filter“ für emotionale Reize ohnehin durch ADHS geschwächt ist, treffen kritische Bemerkungen oft direkt ins Mark. Ein kurzer, flapsiger Kommentar vom Chef oder von einer nahestehenden Person kann gefühlt die gesamte eigene Identität infrage stellen.

Bedeutungsdimension von RSD

Der Begriff „Dysphoria“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „schwer zu ertragen“. Bei RSD führt das zur Erfahrung eines intensiven, oft fast körperlich spürbaren Schmerzes. Betroffene beschreiben, es sei, als würde jede Kritik ein altes, wundes Selbstbild berühren und dieses erneut verletzen. Manchmal treten Gefühle von tiefer Scham auf, begleitet von Selbstzweifeln und innerer Anspannung, die Tage oder gar Wochen anhalten können. Das Phänomen zeigt sich also nicht nur in einer kurzzeitigen Kränkung, sondern kann gravierende Auswirkungen auf das seelische Gleichgewicht haben.

Ursprünge: Woher kommt die besondere Empfindlichkeit bei ADHS?

Biologische und neurologische Hintergründe

Bei ADHS sind neurobiologische Systeme beteiligt, die unter anderem für die Regulation von Dopamin verantwortlich sind (Brown, 2013). Dopamin beeinflusst Motivation, emotionale Stabilität und die Fähigkeit, Belohnungen wahrzunehmen. Ein Ungleichgewicht in diesem Botenstoffsystem kann dazu führen, dass Betroffene Schwierigkeiten haben, auf Kritik ausgeglichen zu reagieren. Statt nüchtern „Fehler“ oder konstruktives Feedback anzunehmen, interpretieren sie eine kritische Äußerung schnell als fundamental bedrohlich.

Zudem legen bildgebende Studien nahe, dass Bereiche im Gehirn, die für die Impulskontrolle zuständig sind – etwa der präfrontale Kortex –, bei ADHS weniger aktiviert sein können. Diese verringerte Aktivität steigert die Anfälligkeit, rasch von intensiven Gefühlen überwältigt zu werden, sei es Wut, Angst oder Scham (Ramsay & Rostain, 2015). So wird jede vermeintliche Ablehnung unweigerlich zu einem hochrelevanten Ereignis, das voller Alarmzeichen steckt.

Lernhistorie und frühere Erfahrungen

Viele Menschen mit ADHS machen bereits in ihrer Kindheit wiederholt die Erfahrung, nicht „so zu funktionieren“ wie der Rest der Klasse oder Geschwister. Kommentare wie „Du bist zu unkonzentriert!“ oder „Warum kannst du nicht aufpassen?“ werden zum Dauerbegleiter. Auch wenn diese Äußerungen nicht immer böse gemeint sind, hinterlassen sie Spuren. Eine solche soziale Historie prägt das Selbstwertgefühl, sodass das Empfinden entsteht: „Ich bin ständig falsch und werde sowieso kritisiert.“

Trifft diese Haltung im Erwachsenenalter auf fordernde Situationen (z.B. Anforderungen des Berufslebens, Partnerschaftsprobleme), kann sich RSD manifestieren. Denn jede neue Kritik oder Zurückweisung wirkt wie eine Bestätigung alter, negativer Überzeugungen. Manche Betroffene reagieren daher mit Rückzug oder Vermeidungsverhalten, aus Angst, erneut gekränkt zu werden.

Faktoren im sozialen Umfeld

Auch das aktuelle Umfeld kann eine Rolle spielen, wenn es wenig Raum für Fehler oder Schwächen lässt. In manchen Teams oder Beziehungen herrscht ein leistungsorientierter, perfektionistischer Grundton – wer Fehler macht, spürt sofort Missbilligung. Für Menschen mit ADHS und erhöhter Empfindlichkeit wirkt eine solche Atmosphäre wie ein ständiger, emotionaler Stressor. RSD blüht in Kontexten, in denen wenig konstruktive Kommunikation stattfindet und Kritik eher hart oder abwertend formuliert wird.

Alltägliche Folgen: Wenn schon kleinste Kritik alles infrage stellt

Intensität der Gefühle

Ein zentrales Merkmal von RSD ist die unverhältnismäßig starke Reaktion auf abwertende Kommentare oder soziale Zurückweisung. Während andere Personen sich bei einer kritischen Bemerkung vielleicht kurz ärgern oder traurig sind, erleben Menschen mit RSD oft eine innere Krise. Dies kann sich äußern in:

  • Plötzlichen Wutausbrüchen: Die innere Anspannung entlädt sich in einem heftigen Ausbruch.

  • Tiefer Niedergeschlagenheit: Ein einziger Kommentar kann das Gefühl vermitteln, „alles sei sinnlos“.

  • Ausgeprägter Scham: Betroffene sehen sich als Versager oder empfinden sich als grundlegend „falsch“ und unwert.

Auswirkungen im Alltag

Diese extremen emotionalen Schwankungen wirken sich unweigerlich auf das Berufs- und Privatleben aus. Menschen mit RSD neigen manchmal dazu, sich zurückzuziehen, um eventueller Kritik aus dem Weg zu gehen. Sie geben keine Meinung in Meetings ab oder melden sich nicht bei Gruppenaktivitäten an, aus Angst, am Ende wieder kritisiert oder übergangen zu werden. Gleichzeitig kann das Bedürfnis nach Anerkennung steigen – ein ständiges Schwanken zwischen dem Wunsch nach Bestätigung und der Furcht vor Ablehnung.

Langfristige Risiken

Im ungünstigen Fall führt RSD zu einer dauerhaften Belastung, die psychische Probleme wie Depressionen, Angststörungen oder sogar Suizidgedanken begünstigen kann (Dodson, 2017). Das Gefühl, nirgendwo wirklich akzeptiert zu werden, ist eine schwere Bürde. Da RSD selbst (noch) kein klar definiertes Krankheitsbild ist, bleibt es in manchen Fällen lange unerkannt. Stattdessen wird das Verhalten der Betroffenen als „überempfindlich“ abgetan – ohne dass sich jemand die tieferen Ursachen anschaut. Dadurch kann der innere Kreislauf aus Scham, Rückzug und erneuter Ablehnung immer weiter fortbestehen.

RSD-Selbstcheck: Erkennst du dich wieder?

Das ist kein validiertes Testverfahren und keine Diagnose — RSD ist bislang keine eigenständige Diagnose in ICD oder DSM. Aber die folgenden acht Aussagen fassen zusammen, wie Betroffene ihr Erleben typischerweise beschreiben. Je mehr davon du ohne Zögern unterschreibst, desto eher lohnt es sich, das Thema fachlich anzuschauen.

  1. Kritik — auch sachlich und freundlich formulierte — trifft mich körperlich spürbar: Druck in der Brust, Hitze, Übelkeit.
  2. Eine einzige negative Rückmeldung kann einen ganzen guten Tag auslöschen.
  3. Ich lese in neutralen Nachrichten („Können wir kurz reden?") sofort Ablehnung.
  4. Nach einem Konflikt spiele ich die Szene tage- oder wochenlang im Kopf durch.
  5. Ich sage Dinge ab oder fange sie gar nicht erst an, wenn ich scheitern und bewertet werden könnte.
  6. Lob kann ich schwer annehmen — ich warte auf das „aber".
  7. Ich passe mich stark an, um bloß niemanden zu enttäuschen, und verliere dabei aus dem Blick, was ich selbst will.
  8. Mein Umfeld sagt, ich reagiere „übertrieben empfindlich" — dabei fühlt sich die Reaktion von innen völlig unausweichlich an.

4 oder mehr Ja? Das ist ein Hinweis, kein Urteil. RSD tritt gehäuft im Kontext von ADHS auf — eine fundierte ADHS-Diagnostik klärt, ob deine Empfindlichkeit Teil eines größeren Musters ist. Der kostenlose ADHS-Selbsttest ist dafür ein guter erster Schritt.

Wege aus dem Kreislauf: Diagnostik und Therapie

ADHS-Testung als Grundlage

Ein Erwachsener ADHS-Test ist oft der erste Schritt, um Klarheit über mögliche neurobiologische Hintergründe zu erhalten. Viele Betroffene versuchen zunächst, ihre „überempfindliche“ Art durch Selbstdisziplin, Coaching oder Gespräche mit Freunden in den Griff zu bekommen – merken aber, dass es langfristig nicht ausreicht. Eine fundierte ADHS-Diagnostik, ob in einer Praxis oder als ADHS-Test online, schafft Fakten:

  • Liegt tatsächlich eine ADHS vor?

  • Handelt es sich um eine Kombination verschiedener Störungen (z.B. ADHS und eine Angststörung)?

  • Welche Behandlungsansätze (z.B. medikamentös, psychotherapeutisch) passen zum individuellen Profil?

Psychotherapeutische Interventionen

Kognitive Verhaltenstherapie (KVT)

In der KVT lernt man, die eigenen Denk- und Verhaltensmuster zu analysieren und aktiv zu verändern. Beim Thema RSD ist das zum Beispiel das Einüben von Selbstreflexion: „Ist diese Kritik wirklich ein Angriff auf meine Person, oder kann ich sie als sachliches Feedback verstehen?“ So wird mit der Zeit das starre Schwarz-Weiß-Denken durch nuanciertere Bewertungen ersetzt.

Emotionsregulation und Achtsamkeit

Techniken wie Achtsamkeitsmeditation, progressive Muskelentspannung oder Atemübungen helfen, die aufkommenden Stressreaktionen zu dämpfen. Wer lernt, körperliche Anspannung früh zu erkennen und aktiv zu mindern, kann emotionalen Ausbrüchen (Wut, Scham, Verzweiflung) rechtzeitig entgegenwirken.

Aufarbeitung alter Verletzungen

Manchmal ist eine tiefergehende therapeutische Auseinandersetzung wichtig, wenn es in der Vergangenheit viel Kritik und negative Erfahrungen gab. Sich damit zu konfrontieren und diese Wunden anzuerkennen, schafft Raum für Heilung. Dabei können Methoden aus der Schematherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) eingesetzt werden, um alte Glaubenssätze zu lockern.

Medikamentöse Unterstützung

In einigen Fällen wird eine ADHS-spezifische Medikation in Betracht gezogen, etwa Stimulanzien wie Methylphenidat oder Amphetaminpräparate (Ramsay & Rostain, 2015). Diese können helfen, die emotionalen Extreme abzufedern, indem sie die Informationsverarbeitung im Gehirn stabilisieren. Allerdings sollte medikamentöse Behandlung immer in ein Gesamtkonzept eingebettet sein: Psychotherapie, soziales Umfeld und gegebenenfalls Coaching ergänzen die pharmakologische Komponente.

Praxisnahe Tipps: Was Sie selbst tun können

Perspektivwechsel üben

Einer der häufigsten RSD-Treiber ist die automatische Annahme, jede Kritik oder Zurückweisung richte sich gegen die eigene Person. Schreiben Sie Situationen auf, in denen Sie sich abgelehnt fühlten, und überlegen Sie anschließend: „Könnte es sein, dass mein Gegenüber einfach einen schlechten Tag hatte oder die Kritik gar nicht so persönlich meinte?“ Häufig zeigen diese Reflexionen, dass die Realität viel komplexer ist, als das eigene Emotionssystem suggeriert.

Vertrauen und offene Kommunikation

Wenn Ihnen vertraute Personen zur Seite stehen, kann es helfen, sie einzuweihen. Erklären Sie, dass Sie bei Zurückweisung oder kritischen Worten besonders empfindlich reagieren. Bitten Sie Freund/innen oder Partner/innen, Feedback achtsam zu formulieren. Auch am Arbeitsplatz kann eine solche Offenheit manche Konflikte entschärfen, indem Kolleg/innen verstehen, warum eine bestimmte Art von Kritik Sie stärker trifft.

Notfall-Strategien für akute „RSD-Schübe“

  • Atempausen einlegen: Spüren Sie, wie Ärger, Scham oder innere Unruhe aufsteigen? Schließen Sie für einen Moment die Augen und atmen Sie mehrmals tief in den Bauch.

  • Schnelle Ablenkung: Gehen Sie kurz raus an die frische Luft, strecken Sie sich oder trinken Sie ein Glas Wasser. Eine kurze Distanz zur Situation kann Wunder wirken.

  • Selbstberuhigende Sätze: Legen Sie sich im Vorfeld ein paar Sätze zurecht, die Sie sich leise zusprechen können, wenn es „brennt“. Etwa: „Ein Fehler bedeutet nicht, dass ich wertlos bin“ oder „Ich kann aus Kritik lernen und wachse daran“.

Vom Rückzug zum mutigeren Umgang mit Kritik

Die meisten Betroffenen berichten, dass RSD nicht von heute auf morgen verschwindet. Doch mit Diagnostik, Therapie und aktiver Selbsthilfe gelingt es vielen, das Schreckgespenst „Ablehnung“ zu entmachten. Ein wichtiger Schritt ist, selbstbewusste Konfrontation zu erlernen: Kritik oder Vorwürfe nicht einfach hinzunehmen oder ihnen auszuweichen, sondern konstruktiv zu hinterfragen und zu akzeptieren, dass Fehler zum Leben dazugehören.

Rolle der ADHS-Testung

Insbesondere wenn ADHS ein Faktor ist, kann die passende Testung – etwa ein ADS-Test, ein Erwachsenen-ADHS-Test oder eine ADHS-Testung ohne Wartezeit in einer spezialisierten Praxis – ein echter Gamechanger sein. Wer versteht, warum das eigene Gehirn so heftig auf bestimmte Situationen reagiert, sieht sich weniger als „Charakterdefekt“, sondern erkennt neurobiologische Zusammenhänge. Dieses Wissen ist oft das Fundament für mehr Selbstmitgefühl und den Mut, neue Wege im Umgang mit Feedback zu gehen.

Mehr Selbstwirksamkeit durch Bewältigungsstrategien

Insgesamt gilt: Rejection Sensitive Dysphoria ist nicht einfach eine „Überempfindlichkeit“, sondern eine vielschichtige Herausforderung, bei der neurobiologische, biografische und soziale Faktoren zusammenkommen. Wer diesen Kreislauf durchbricht, entwickelt meist einen nachhaltigeren Selbstwert und kann Selbstzweifel neu bewerten. Damit verbunden ist die Chance, sich künftig offener mit Kritik auseinanderzusetzen und sie als Lernmöglichkeit anstatt als existenzielle Bedrohung zu begreifen.

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Literatur

  • Brown, T. E. (2013). A New Understanding of ADHD in Children and Adults: Executive Function Impairments. Routledge.

  • Dodson, W. (2017). Rejection Sensitive Dysphoria in ADHD. ADDitude.

  • Ramsay, J. R., & Rostain, A. L. (2015). Cognitive Behavioral Therapy for Adult ADHD: An Integrative Psychosocial and Medical Approach (2nd ed.). Routledge.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
test-adhs.de · Stand: 05.09.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen, die über die Websites test-adhs.de und test-autismus.de angeboten werden, zwischen

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de
Telefon: 0177 / 737 37 19

– nachfolgend „Anbieter“ – und der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kundin“ bzw. „Kunde“.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an volljährige Personen (mindestens 18 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie kann jederzeit auf der Website abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 Gegenstand der Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt psychologisch-diagnostische Dienstleistungen im Fernabsatz, insbesondere:

  • ADHS-Diagnostik
  • Autismus-Diagnostik
  • AuDHS-Diagnostik (kombinierte Abklärung)
  • Coaching- und Beratungsleistungen
  • kostenlose Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website

(2) Die diagnostischen Leistungen umfassen typischerweise Anamnese und klinisches Interview, den Einsatz standardisierter und lizenzierter Testverfahren sowie die Erstellung eines schriftlichen Befundberichts. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

(3) Die Leistungen werden ganz oder überwiegend per Videosprechstunde, Telefon und über gesicherte Online-Verfahren erbracht.

Abgrenzung – was nicht Gegenstand des Vertrages ist

(4) Der Anbieter schuldet eine sorgfältige, dem anerkannten fachlichen Standard entsprechende diagnostische Dienstleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

(5) Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages sind:

a) Psychotherapie oder sonstige Heilbehandlung; b) die Verordnung, Empfehlung oder Anpassung von Arzneimitteln (insbesondere keine Verordnung von Stimulanzien oder anderen Medikamenten); c) die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepten, Attesten oder Gutachten für Behörden, Gerichte, Versicherungen, Prüfungsämter oder Arbeitgeber; d) Krisenintervention, Notfallversorgung oder eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit; e) eine laufende Betreuung oder Nachsorge über die vereinbarte Leistung hinaus.

(6) Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website sind unverbindliche Informationsangebote ohne diagnostischen Aussagewert. Sie ersetzen keine fachliche Abklärung und begründen kein Vertragsverhältnis.

§ 3 Qualifikation und fachliche Verantwortung

(1) Die Erhebung, Durchführung und Aufbereitung der diagnostischen Verfahren erfolgt durch psychologisch qualifizierte Personen.

(2) Die diagnostische Beurteilung sowie die abschließende fachliche Abnahme des Befundberichts erfolgen ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft (Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Ärztin/Arzt). Nur diese trifft die diagnostische Aussage.

(3) Personen ohne Approbation treffen zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche diagnostische Aussage. Äußerungen im Rahmen von Vorgesprächen, Terminierung oder organisatorischer Begleitung stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich eines Ergebnisses.

§ 4 Kostenloses Erstgespräch (Beratungsgespräch)

Kostenfreiheit und Unverbindlichkeit

(1) Vor jeder Diagnostik steht ein kostenloses Erstgespräch von rund 15 Minuten zur Verfügung.

(2) Das Erstgespräch ist für die Kundin bzw. den Kunden zu 100 % kostenfrei. Es entstehen weder unmittelbar noch nachträglich Kosten, Gebühren oder Auslagen.

(3) Das Erstgespräch verpflichtet zu nichts. Es begründet insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung einer Diagnostik und keine Zahlungspflicht.

(4) Das Erstgespräch kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgesagt oder abgebrochen werden.

Zweck und Inhalt

(5) Zweck des Erstgesprächs ist ausschließlich die gemeinsame Klärung, ob eine ADHS-, Autismus- oder AuDHS-Testung im Einzelfall sinnvoll und fachlich angezeigt ist, sowie die Klärung des organisatorischen Ablaufs, der Kosten und des Zeitrahmens.

(6) Das Erstgespräch dient der Orientierung. Es ist keine diagnostische Untersuchung und ersetzt eine solche nicht.

Keine Diagnose im Erstgespräch

(7) Im Erstgespräch können keine verbindlichen Aussagen zu einer Diagnosestellung getroffen werden. Eine Diagnose kann ausschließlich im Rahmen der vollständigen Diagnostik und ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft gestellt werden (§ 3 Abs. 2).

(8) Einschätzungen, Eindrücke oder Hinweise, die im Erstgespräch geäußert werden, sind unverbindlich, stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes späteres Ergebnis.

(9) Das Erstgespräch ist keine Heilbehandlung, keine Therapie und keine Krisenintervention. Für akute Krisen gilt § 12.

Im Erstgespräch vereinbarte Testtermine

(10) Wichtig: Werden im Erstgespräch konkrete Testtermine vereinbart, sind diese für beide Seiten verbindlich. Es gelten die Fristen und Folgen nach § 9 dieser AGB. Auf diesen Umstand wird im Erstgespräch gesondert hingewiesen.

(11) Formfreiheit. Die im Erstgespräch mündlich getroffene Vereinbarung eines Testtermins ist rechtlich bindend. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Schriftform und keiner gesonderten schriftlichen Bestätigung. Eine im Anschluss versandte Terminbestätigung in Textform dient allein der Dokumentation und dem Nachweis; ihr Ausbleiben berührt die Wirksamkeit der mündlich getroffenen Vereinbarung nicht.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

(12) Für das Erstgespräch gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Diagnostik: Mindestalter 18 Jahre, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (§ 1 Abs. 2), ein Endgerät mit stabiler Internetverbindung sowie eine ruhige, ungestörte und vertrauliche Umgebung.

(13) Aufzeichnungen des Erstgesprächs (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet; § 10 Abs. 4 gilt entsprechend.

(14) Auch im Erstgespräch werden Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet. Es gilt § 14 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des Buchungs- bzw. Anfrageformulars oder mit der verbindlichen Zusage im Rahmen eines Erstgesprächs gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(4) Bei kostenpflichtigen Buchungen über die Website erfolgt die Bestellung über eine als solche eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche („zahlungspflichtig buchen“). Vor Absenden werden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten sowie die Widerrufsbelehrung angezeigt.

(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und der Kundin bzw. dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform übermittelt.

§ 6 Ablehnung von Testanfragen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Testanfragen abzulehnen, ohne dies im Einzelnen begründen zu müssen.

(2) Gründe für eine Ablehnung sind insbesondere:

a) interne Vorgangsregulierung und Priorisierung; b) Auslastung der verfügbaren Kapazitäten; c) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung im Einzelfall nicht zwingend erforderlich ist; d) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung dem Wohl der betroffenen Person abträglich wäre oder ihr nicht dient; e) das Vorliegen von Umständen, die eine Diagnostik im Fernformat fachlich nicht vertretbar erscheinen lassen (z. B. akute Krisensituation, Erforderlichkeit einer unmittelbaren persönlichen Versorgung).

(3) Erfolgt die Ablehnung vor Vertragsschluss, entstehen der Kundin bzw. dem Kunden keinerlei Kosten.

(4) Erfolgt die Ablehnung aus einem der in Absatz 2 genannten sachlichen Gründe nach Vertragsschluss, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet, soweit nicht bereits Leistungen erbracht und von der Kundin bzw. dem Kunden abgenommen wurden. Weitergehende Ansprüche der Kundin bzw. des Kunden bestehen nicht.

(5) Der Anbieter wird im Fall einer Ablehnung nach Möglichkeit auf geeignete alternative Anlaufstellen hinweisen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise.

(2) Der Preis umfasst die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Bestandteile. Zusatzleistungen (z. B. Zweitausfertigungen, ergänzende Stellungnahmen, zusätzliche Termine) werden gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl der auf der Website angebotenen Zahlungsarten. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig zu machen.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Gerät die Kundin oder der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

(6) Kostenerstattung: Die Leistungen des Anbieters sind private Selbstzahlerleistungen. Eine Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen oder durch Beihilfestellen wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Die Klärung einer möglichen Erstattung obliegt allein der Kundin bzw. dem Kunden.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem die Kundin bzw. der Kunde dazu die ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt (§ 356 BGB).

Der Anbieter holt diese Zustimmung und Bestätigung vor Leistungsbeginn gesondert und dokumentiert ein.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: test-adhs.de – David Beck, Emil-Geis-Str. 41, 81379 München, E-Mail: kontakt@test-adhs.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Termine, Absagen, Nichterscheinen

(1) Verbindlichkeit. Vereinbarte Testtermine, Anamnese- und Auswertungstermine sind verbindlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Termine, die im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs vereinbart wurden.

(1a) Bindung ohne Schriftform. Die Terminvereinbarung ist formfrei wirksam. Eine im Beratungsgespräch mündlich getroffene Absprache über einen Testtermin ist rechtlich bindend und erfordert keine weitere Schriftform, keine Unterschrift und keine gesonderte schriftliche Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden. Die Rechtsfolgen dieses Paragraphen – insbesondere das Ausfallhonorar nach Absatz 3 – gelten daher auch für rein mündlich vereinbarte Termine. Eine Terminbestätigung in Textform wird zu Dokumentationszwecken versandt; sie ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.

(1b) Absagen dagegen in Textform. Abweichend hiervon bedarf eine Absage oder Verlegung durch die Kundin bzw. den Kunden zu Nachweiszwecken der Textform (Absatz 2). Eine mündliche Absage genügt nicht.

(2) Kostenfreie Absage. Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim Anbieter in Textform (E-Mail an kontakt@test-adhs.de oder über den im Terminbestätigungs-Schreiben genannten Weg).

(3) Ausfallhonorar. Bei a) Nichterscheinen ohne Absage (No-Show) oder b) Absage später als 24 Stunden vor Terminbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des für die betreffende Diagnostik vereinbarten Gesamthonorars fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Absage begründet oder unbegründet erfolgt und ob sie verspätet übermittelt wurde.

(4) Gegenbeweis. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend oder entfällt. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Ausnahmen. Ein Ausfallhonorar wird nicht erhoben, wenn die Absage auf einem Umstand beruht, den die Kundin bzw. der Kunde nicht zu vertreten hat und der ihr bzw. ihm die Wahrnehmung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht (z. B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall in der Familie). Der Anbieter kann einen geeigneten Nachweis verlangen.

(6) Verspätung. Erscheint die Kundin bzw. der Kunde verspätet, verkürzt sich die Termindauer entsprechend. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ist der Anbieter berechtigt, den Termin als nicht wahrgenommen zu behandeln; Absatz 3 gilt entsprechend.

(7) Absage durch den Anbieter. Muss der Anbieter einen Termin absagen, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(8) Technische Störungen. Kommt eine Videoverbindung aus Gründen nicht zustande, die im Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden liegen (z. B. fehlende Internetverbindung, ungeeignetes Endgerät), gilt der Termin als wahrgenommen und Absatz 3 findet Anwendung, sofern nicht innerhalb der Terminzeit ein alternativer Kommunikationsweg zustande kommt.

§ 10 Mitwirkungspflichten

(1) Eine belastbare Diagnostik setzt die aktive und wahrheitsgemäße Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden voraus.

(2) Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

a) Angaben zur Person, zur Vorgeschichte und zur aktuellen Situation vollständig und wahrheitsgemäß zu machen; b) angeforderte Unterlagen (z. B. Vorbefunde, Zeugnisse, Fremdanamnese) fristgerecht bereitzustellen; c) Fragebögen und Testverfahren eigenständig, ohne fremde Hilfe und ohne Hilfsmittel auszufüllen, sofern nichts anderes angewiesen ist; d) für eine störungsfreie, ungestörte und vertrauliche Umgebung sowie für funktionsfähige Technik (stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon) zu sorgen; e) laufende Behandlungen, Medikation sowie bestehende oder frühere Diagnosen mitzuteilen, soweit diese für die Fragestellung relevant sind.

(3) Verstöße gegen Absatz 2 können die Aussagekraft der Diagnostik erheblich einschränken oder aufheben. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die Diagnostik abzubrechen oder auf die eingeschränkte Aussagekraft im Befund hinzuweisen. Ein Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

(4) Aufzeichnungen der Termine durch die Kundin bzw. den Kunden (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 11 Befundbericht

(1) Der Befundbericht wird nach Abschluss der Diagnostik erstellt und in Textform übermittelt. Die auf der Website genannten Bearbeitungszeiten (z. B. „ca. 4 Wochen“) sind unverbindliche Richtwerte und keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Befundbericht ist ergebnisoffen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere auf die Feststellung einer Diagnose, besteht nicht. Auch ein Befund ohne Diagnosestellung stellt eine vollständige Vertragserfüllung dar; der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Befundbericht ist für die Kundin bzw. den Kunden bestimmt. Die Nutzung für eigene Zwecke sowie die Weitergabe an behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist ausdrücklich gestattet.

(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf und übernimmt keine Gewähr dafür, ob und in welchem Umfang Dritte – insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen, Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen, Schulen, Hochschulen oder Gerichte – den Befund anerkennen, übernehmen oder ihm folgen.

(5) Eine inhaltliche Änderung des Befundberichts auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden erfolgt nicht. Offensichtliche Schreib- oder Übertragungsfehler werden selbstverständlich korrigiert. Nachträgliche Ergänzungen aufgrund neuer Informationen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(6) Die Urheberrechte an Befundberichten, Auswertungen und sonstigen Ausarbeitungen verbleiben beim Anbieter. Eine Veröffentlichung, gewerbliche Verwertung oder Weitergabe an die Öffentlichkeit ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

§ 12 Keine Notfallversorgung

(1) Der Anbieter bietet keine Krisenintervention und keine Notfallversorgung. Es besteht keine Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Termine und der angegebenen Geschäftszeiten.

(2) In akuten Krisen- oder Notfallsituationen sind ausschließlich die regulären Notfallstrukturen zu nutzen: Notruf 112, der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117, die nächstgelegene psychiatrische Notfallambulanz oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222, kostenfrei und rund um die Uhr).

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung abzubrechen oder abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen und stattdessen auf geeignete Versorgungsstrukturen zu verweisen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin bzw. der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden des Anbieters.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der von Dritten bereitgestellten Kommunikationsdienste (Videodienst, E-Mail, Internetzugang), soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Die beteiligten approbierten Fachkräfte unterliegen der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO, erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der erteilten Einwilligungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(4) Termine und Erstgespräche finden über den vom Anbieter selbst gehosteten Videodienst Jitsi Meet statt. Ersatzweise – etwa bei technischen Störungen – kann Google Meet eingesetzt werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern und Speicherdauern enthält die Datenschutzerklärung.

(5) Es gelten die berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Behandlungs- und Untersuchungsunterlagen.

§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung, Abbruch

(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei a) nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 10; b) unwahren Angaben zu wesentlichen Umständen; c) beleidigendem, bedrohendem oder diskriminierendem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden; d) wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen; e) Zahlungsverzug trotz Mahnung.

(3) Im Fall der Kündigung durch den Anbieter aus einem von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.

(4) Abbruch nach Beginn der Diagnostik – volle Vergütung. Mit Beginn der Diagnostik ist das vereinbarte Gesamthonorar in voller Höhe geschuldet. Bricht die Kundin bzw. der Kunde den Diagnostikprozess danach ab, kündigt ihn oder nimmt weitere Termine nicht wahr, bleibt der Anspruch auf das Gesamthonorar bestehen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.

(5) Beginn der Diagnostik. Als Beginn der Diagnostik gilt der Eintritt des zeitlich frühesten der folgenden Ereignisse: a) Beginn des ersten diagnostischen Termins (Anamnese bzw. klinisches Interview); b) Freischaltung, Übersendung oder Bereitstellung der Fragebögen oder der Testbatterie; c) Beginn der Auswertung oder der Befunderstellung.

(6) Anrechnung ersparter Aufwendungen. Auf das Gesamthonorar nach Absatz 4 sind diejenigen Aufwendungen anzurechnen, die der Anbieter infolge des Abbruchs tatsächlich erspart (insbesondere noch nicht angefallene Honorare beteiligter Fachkräfte und noch nicht verbrauchte Testlizenzen). Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die Ersparnis höher ausgefallen ist.

(7) Unberührt bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 8, das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie – für Absagen vor Beginn der Diagnostik im Sinne von Absatz 5 – die Regelungen des § 9.

§ 16 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und die Kundin bzw. der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Für bereits geschlossene Verträge gilt stets die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist die Kundin bzw. der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.