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Qualitätssicherung

Das Vier-Augen-Prinzip

Kein Befundbericht verlässt das Haus, bevor eine zweite psychologische Fachkraft ihn geprüft hat. Die Endabnahme liegt bei einer approbierte Fachkraft aus einer kooperierenden psychotherapeutischen Praxis.

Das ist der Grund, warum hier kein Automatismus entsteht: Zwei Personen sehen dieselben Rohdaten unabhängig voneinander an, bevor eine diagnostische Aussage entsteht. Gerade bei einer Diagnostik, die vollständig per Videocall läuft, ist diese zweite Instanz nicht Beiwerk, sondern die eigentliche Absicherung.

Für zuweisende Praxen heißt das konkret: Sie bekommen keinen Fragebogen-Auszug mit Punktwert, sondern einen ausformulierten Befund, der die Differenzialdiagnostik nachvollziehbar macht — und der einer fachlichen Zweitmeinung standgehalten hat.

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Nächster Schritt

Fragen zur Zusammenarbeit?

Für Praxen: In 15 Minuten klären wir, wie eine Zuweisung konkret abläuft und was Sie im Befund erwarten können.