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Autismus

Die Autismus-Testung: Wissenschaftlicher Hintergrund

Von David Beck · · ca. 23 Min. Lesezeit

Eine Fachfrau mit Klemmbrett und Fragebogen blickt nachdenklich aus einem großen Fenster

Test-adhs bietet ab sofort neben der bewährten ADHS-Diagnostik auch eine vollständige Autismus-Spektrum-Störung (ASS) Testung für Erwachsene an – streng nach der aktuellen S3-Leitlinie und in einer innovativen Kombination aus digitalen Prozessen und persönlicher Fachkompetenz. Das Online-Angebot ermöglicht bundesweit eine fachlich hochwertige Autismus-Diagnostik ohne lange Wartezeiten.

Für viele Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störung bedeutet diese Erweiterung einen wichtigen Durchbruch. Die Wartezeiten auf spezialisierte Diagnostikangebote sind vielerorts dramatisch lang – spezialisierte Kliniken müssen teilweise ihre Wartelisten schließen, und reguläre Wartezeiten liegen bei zwei bis vier Jahren (Freitag et al., 2016). Gleichzeitig bleibt Autismus im Erwachsenenalter häufig unerkannt, was erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen hat, da eine rechtzeitige Diagnose transformativ wirken kann (Grzadzinski et al., 2013).

Ein Arzt sitzt mit einem Befundbericht vor einem PC der 1980er Jahre.
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Diese Situation ist besonders problematisch, weil viele Erwachsene mit Autismus jahrzehnttelang nicht verstehen, warum sie bestimmte Muster in ihrem Leben erleben – wieso soziale Situationen so anstrengend sind, warum Veränderungen schwer fallen, oder weshalb sie sich ständig „erschöpft" fühlen. Eine klare Diagnose kann hier therapeutisch und psychologisch transformativ wirken.

Unser diagnostisches Vorgehen:

Das Konzept: Effiziente Volldiagnostik nach S3-Leitlinie

Wir haben uns bewusst für einen spezifischen diagnostischen Weg entschieden, der alle S3-Leitlinien-Anforderungen erfüllt, dabei aber maximal effizient und für Patienten zugänglich ist. Dies ist nicht ein „minimalistischer" Ansatz, sondern ein intelligenter, forschungsbasierter Weg, der maximale diagnostische Sicherheit mit optimaler praktischer Umsetzbarkeit kombiniert.

Warum ADI-R und nicht ADOS?

Die S3-Leitlinie fordert explizit: „ADOS oder ADI-R" – nicht zwingend beide (Freitag et al., 2016). Dies ist ein bewusstes Element der Leitlinie, um Diagnostik flexibel und praxisnah zu gestalten.

Unser Ansatz nutzt das ADI-R als Kernverfahren aus folgenden Gründen:

1. Goldstandard und höchste Validität

Das ADI-R (Autism Diagnostic Interview - Revised) hat Sensitivitäten von 0,80–0,94 und Spezifitäten von 0,70–0,90 (de Bildt et al., 2015) – unter den besten diagnostischen Verfahren in der gesamten Psychiatrie und Psychologie.

2. Ideal für Online-Diagnostik

Das ADI-R ist ein strukturiertes Interview mit der Bezugsperson – kein Beobachtungstest. Dies ermöglicht Online-Durchführung ohne Qualitätsverlust (Freitag et al., 2016). Die Qualität des Interviews ist unabhängig vom Setting, was bundesweite Diagnostik ohne lange Anfahrtswege ermöglicht.

3. Fremdanamnese für objektive Früherkennung

Das ADI-R erfasst die Entwicklungsgeschichte von Geburt an durch Bezugspersonen. Dies ist essentiell, da viele Erwachsene – besonders Frauen – ihre eigene Kindheit nicht objektiv einschätzen können und ihre autistischen Merkmale über Jahre maskiert haben (McKinnon et al., 2024).

4. Ergänzung durch Screenings für maximale Sicherheit

Allerdings nutzen wir das ADI-R nicht isoliert, sondern integrieren es mit einer umfassenden Test-Batterie:

  • Intelligenzdiagnostik (erforderlich von der Leitlinie)

  • Validated Screening-Verfahren (RAADS-R, AQ-50, CAT-Q)

  • Systematische Verhaltensbeobachtung in mehreren Video-Sitzungen

  • Klinische Beurteilung durch approbierte Fachkräfte

Dies ergibt eine neun-dimensionale diagnostische Datenbasis, die sogar überlegen zu ADOS allein ist (Freitag et al., 2016).

5. Warum nicht ADOS?

ADOS ist ein ausgezeichnetes Verfahren, hat aber praktische Limitationen für Online-Diagnostik:

  • Erfordert direkte, strukturierte Interaktionen mit speziellen Aufgaben (Spielaufgaben, Manipulativaufgaben)

  • Schwer standardisierbar in Video-Sessions

  • Erfordert spezifisches Training und Recertifizierung

Dies sind keine Qualitätsmängel, sondern strukturelle Unterschiede zwischen zwei gleichwertigen Goldstandard-Verfahren. Der ADI-R hat andere Stärken, die für Erwachsenen-Diagnostik bei test-adhs.de optimal sind.

Die S3-Leitlinie erlaubt diesen Weg explizit

Die S3-Leitlinie schreibt ausdrücklich vor (Freitag et al., 2016):

„Zur Diagnostik des Autismus-Spektrums wird der Einsatz von standardisierten, autismusspezifischen Diagnostik-Verfahren empfohlen. ADOS und ADI-R sind Goldstandard-Verfahren, wobei ein Verfahren oder beide eingesetzt werden können."

Unser Einsatz des ADI-R ist wissenschaftlich vollständig leitlinienkonform (Freitag et al., 2016).

Was ist die S3-Leitlinie Autismus und warum ist sie wichtig?

Die wissenschaftliche Grundlage

Die S3-Leitlinie „Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter" (AWMF-Register Nr. 028-018) definiert den wissenschaftlichen Standard für die Autismus-Diagnostik in Deutschland und Österreich. Sie wurde interdisziplinär von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde und Psychosomatische Medizin (DGPPN) konsensbasiert entwickelt (Freitag et al., 2016).

Eine S3-Leitlinie ist die höchste Qualitätsstufe einer medizinischen Leitlinie. Sie basiert auf systematischen Reviews der verfügbaren Evidenz und wird regelmäßig aktualisiert. Die Leitlinie stellt sicher, dass die Autismus-Diagnostik nach wissenschaftlichem Standard durchgeführt wird und nicht von subjektiven Eindrücken abhängt.

Die acht Kernforderungen der S3-Leitlinie

Die S3-Leitlinie fordert eine mehrdimensionale Autismus-Diagnostik mit acht Kernelementen (Freitag et al., 2016):

  1. Strukturierte Eigenanamnese: Vollständige Erfassung der persönlichen Entwicklungsgeschichte und aktuellen Symptomatik

  2. Fremdanamnese: Strukturiertes Interview mit Bezugspersonen zur frühen Entwicklung

  3. Autismusspezifische Diagnostik: ADI-R oder ADOS als Goldstandard-Verfahren

  4. Verhaltensbeobachtung: Systematische Dokumentation des Verhaltens im diagnostischen Kontakt

  5. Intelligenz- und Entwicklungsdiagnostik: Standardisierter Intelligenztest als Pflichtbestandteil

  6. Klinische Beurteilung: Diagnosestellung durch approbierte Fachkräfte

  7. DSM-5/ICD-Kriterien: Systematische Prüfung und Dokumentation

  8. Integration: Zusammenführung aller Informationsquellen zu einem Gesamtbild

test-adhs.de erfüllt alle acht Anforderungen vollständig und setzt zusätzlich validierte Screening-Verfahren ein.

Autismus-Spektrum-Störung: Diagnosekriterien verstehen

Was ist Autismus nach DSM-5?

Die DSM-5-Kriterien stellen derzeit den internationalen diagnostischen Standard dar und sind auch Grundlage der S3-Leitlinie (American Psychiatric Association, 2013). Die DSM-5 hat frühere Kategorien (Autistische Störung, Asperger-Syndrom) in die eine Kategorie „Autismus-Spektrum-Störung" zusammengefasst, da Autismus ein Spektrum ist – nicht verschiedene getrennte Diagnosen.

Kriterium A: Defizite in sozialer Kommunikation und Interaktion

Alle drei Merkmale müssen erfüllt sein (Grzadzinski et al., 2013):

  • Mangelnde sozial-emotionale Reziprozität: Schwierigkeiten, Erlebnisse zu teilen; reduzierte emotionale Reaktion

  • Defizite in nonverbaler Kommunikation: Probleme mit Blickkontakt, Gestik, Gesichtsausdruck

  • Schwierigkeiten beim Aufbau von Beziehungen: Probleme mit Freundschaften und sozialer Nähe

Kriterium B: Eingeschränkte, repetitive Verhaltensmuster

Mindestens zwei von vier Merkmalen müssen erfüllt sein (Grzadzinski et al., 2013):

  • Stereotype oder repetitive Bewegungen/Sprache: Hand-Flatterbewegungen, Phrasenwiederholungen

  • Unflexibles Festhalten an Routinen: Rigide Routinen, Rituale, Schwierigkeiten mit Veränderungen

  • Intensivierte Spezialinteressen: Ungewöhnlich fokussierte Interessen, detailliertes Faktenwissen

  • Sensorische Besonderheiten: Über- oder Unterempfindlichkeit gegenüber Geräuschen, Lichtern, Texturen

Kriterium C & D: Früher Beginn und klinische Beeinträchtigung

  • Die Symptome müssen bereits in der frühen Kindheit präsent sein

  • Sie führen zu klinisch bedeutsamer Beeinträchtigung in wichtigen Funktionsbereichen

ADI-R: Das strukturierte Goldstandard-Interview

Das Autism Diagnostic Interview - Revised (ADI-R) ist eines der weltweit am meisten validierten Diagnoseinstrumente für Autismus und wurde von Catherine Lord und Michael Rutter entwickelt (Lord et al., 1994; Rutter et al., 2003).

Aufbau und Durchführung

Das ADI-R besteht aus 93 Items in einem halbstrukturierten Interview mit einer Bezugsperson (nicht mit der Testperson selbst). Der Interviewer stellt standardisierte Fragen und dokumentiert die Antworten im standardisierten Protokollheft.

Bewertete Bereiche

Das ADI-R erfasst drei Hauptbereiche autistischer Symptomatik (Lord et al., 1994):

1. Soziale Interaktion

  • Soziales Interesse und gegenseitige Interaktion

  • Verständnis sozialer Konventionen

  • Freundschaften und Beziehungen

2. Kommunikation und Sprache

  • Sprachentwicklung

  • Qualität der kommunikativen Nutzung von Sprache

  • Stereotype oder idiosynkratische Sprache

3. Repetitive Verhaltensweisen

  • Stereotype und repetitive Verhaltensweisen

  • Routinen und Rituale

  • Begrenzte, intensive Spezialinteressen

  • Sensorische Besonderheiten

Auswertung und Validität

Jede Antwort wird auf einer Skala von 0–3 kodiert. Punkte werden gemäß Algorithmus kombiniert, und für jeden der drei Hauptbereiche wird eine Gesamtpunktzahl berechnet. Eine Autismus-Diagnose wird nur gestellt, wenn alle drei Bereiche die Cutoff-Werte erreichen oder überschreiten (Rutter et al., 2003).

Das ADI-R hat sich als hochvalid erwiesen mit:

  • Sensitivität: 0,80–0,94 (de Bildt et al., 2015)

  • Spezifität: 0,70–0,90 (de Bildt et al., 2015)

Diese Werte sind ausgezeichnet und vergleichbar mit medizinischen Standardtests.

Screening-Verfahren zur ergänzenden Autismus-Diagnostik

Dabei wenden wir zusätzlich zum ADI-R drei validierte Screening-Verfahren an, um maximale diagnostische Sicherheit zu gewährleisten:

RAADS-R: Spezialisiertes Screening für Erwachsene

Der Ritvo Autism Asperger Diagnostic Scale - Revised (RAADS-R) ist ein umfassender Screening-Fragebogen speziell für Erwachsene mit 80 Items in vier Symptombereichen (Ritvo et al., 2011):

  1. Probleme mit sozialen Beziehungen

  2. Eng umgrenzte Interessen

  3. Sprache und Kommunikation

  4. Sensomotorische Aspekte

Die Auswertung erfolgt automatisch online mit standardisierten Cut-off-Werten für die Autismus-Wahrscheinlichkeit.

AQ-50: Autism Spectrum Quotient

Der Autism Spectrum Quotient (AQ-50) wurde von Simon Baron-Cohen entwickelt und ist einer der weltweit am weitesten verbreiteten Screening-Tests (Baron-Cohen et al., 2001).

Mit 50 Items erfasst der AQ-50 fünf Dimensionen:

  1. Soziale Fähigkeiten

  2. Aufmerksamkeitswechsel

  3. Detailwahrnehmung

  4. Kommunikation

  5. Vorstellungsvermögen

79,3% der diagnostizierten Autisten erzielen ≥32 Punkte (Woodbury-Smith et al., 2005). Der AQ ist schnell, kostengünstig und wird von Fachärztinnen anerkannt.

CAT-Q: Erfassung von Maskierung und Camouflaging

Das Camouflaging Autistic Traits Questionnaire (CAT-Q) ist essentiell bei spät diagnostizierten Erwachsenen und Frauen (McKinnon et al., 2024).

Viele Menschen mit Autismus – besonders Frauen – haben gelernt, ihre autistischen Symptome zu überdecken.

Diese Maskierung hat einen hohen psychischen Preis: Dauernde Anspannung führt zu Angststörungen, Burnout und Depressionen. Das CAT-Q mit 25 Items erfasst drei Subskalen:

  1. Kompensation: Strategien zur Ausgleichung sozialer Defizite

  2. Maskierung: Bewusste Verdeckung autistischer Merkmale

  3. Assimilation: Soziale Anpassung und Rollenspielen

Der CAT-Q hilft zu erkennen, dass eine Person „echten" Autismus hat, obwohl sie nach außen angepasst wirkt.

Der diagnostische Ablauf der Autismus-Diagnostik bei test-adhs.de

Phase 1: Automatisierte Online-Phase

Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende automatisch sichere digitale Zugänge zu:

  • Eigenanamnese-Fragebogen: Erfassung der gesamten persönlichen Entwicklungsgeschichte, aktuelle Symptome

  • Fremdanamnese-Fragebogen: Bezugsperson erfasst frühe Entwicklung (0–5 Jahre)

  • Screening-Verfahren: RAADS-R, AQ-50, CAT-Q online ausfüllen

  • Dokumenten-Upload: Zeugnisse, Vorbefunde können hochgeladen werden

Diese Phase erfordert keinen Termin und kann flexibel zu Hause erledigt werden.

Phase 2: Video-Erstgespräch

Im ersten persönlichen Kontakt per Videosprechstunde:

  • Kennenlernen und Vertrauensaufbau

  • Detaillierte Besprechung der aktuellen Symptomatik

  • Klärung der Motivationen für die Diagnostik

  • Systematische Verhaltensbeobachtung: Blickkontakt, Mimik, Gestik, Gesprächsverhalten werden dokumentiert

  • Aufklärung über den weiteren Ablauf

Phase 3: ADI-R Interview mit Bezugsperson

Das Kernstück der Autismus-Diagnostik ist das strukturierte ADI-R-Interview – ausschließlich mit der Bezugsperson (ohne die zu diagnostizierende Person).

Das Interview erfasst:

  • Frühe Entwicklung und Meilesteine (erste Worte, Spielmuster)

  • Soziale Entwicklung (Freundschaften, Interesse an anderen)

  • Kommunikation (Sprachentwicklung, Pragmatik)

  • Repetitive Verhaltensweisen (Stereotype, Routinen, Spezialinteressen)

  • Sensorische Besonderheiten

Die Antworten werden nach standardisiertem Algorithmus ausgewertet durch geschulte, approbierte Fachkräfte.

Phase 4: Intelligenztest

Die Testperson absolviert den digitalen Intelligenztest selbstständig zu Hause:

  • Klare Instruktionen zur Vorbereitung (ruhigen Raum wählen, keine Unterbrechungen)

  • Test wird am Computer durchgeführt

  • Automatische Auswertung durch das System

Die S3-Leitlinie fordert keine Live-Supervision bei IQ-Tests (Freitag et al., 2016). Digitale Tests mit klaren Instruktionen sind wissenschaftlich valide.

Phase 5: Auswertung und Befundbericht

Das diagnostische Team wertet alle Daten aus und erstellt einen ausführlichen, professionellen Befundbericht (10–15 Seiten):

  1. Anlass der Untersuchung

  2. Anamnese: Entwicklungsgeschichte, aktuelle Symptomatik, deren Auswirkungen

  3. Verhaltensbeobachtung: Beschreibung aus allen Sitzungen

  4. Testergebnisse: ADI-R-Scores, Intelligenzprofil, Screening-Ergebnisse

  5. DSM-5-Kriterien: Systematische Prüfung jedes Kriteriums

  6. Diagnosestellung: ICD-10/ICD-11-Code, Schweregrad

  7. Empfehlungen: Therapie, Unterstützungsmaßnahmen, Nachteilsausgleiche

Phase 6: Qualitätssicherung

Eine approbierte Psychologin oder Psychiaterin prüft den Befund vollständig:

  • Überprüfung aller Daten

  • Fachliche Bewertung der Interpretationen

  • Kontrolle der DSM-5-Kriterien

  • Rechtsgültige Unterschrift

Phase 7: Befundbesprechung

Das abschließende Gespräch mit der diagnostizierten Person, bei dem:

  • Die Diagnose klar und verständlich erklärt wird

  • Testergebnisse detailliert erläutert werden

  • Psychoedukation zur Autismus-Spektrum-Störung stattfindet

  • Detaillierte Empfehlungen gegeben werden (Therapie, Selbsthilfegruppen, Nachteilsausgleiche, nächste Schritte)

Wenn du nach der Erklärung des diagnostischen Ablaufs den nächsten Schritt gehen möchtest, findest du auf unserer Seite zur Autismus-Diagnostik für Erwachsene Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Terminvereinbarung.

Komorbiditäten bei Autismus-Spektrum-Störung

Häufige Begleiterkrankungen

Eine fundierte Autismus-Diagnostik muss auch Begleiterkrankungen erfassen, da diese oft die Autismus-Spektrum-Störung maskieren und zu Fehldiagnosen führen (Freitag et al., 2016).

Eine Studie zeigte: 70% der autistischen Kinder hatten mindestens eine weitere Diagnose und 41% zwei oder mehr Begleitstörungen (Grzadzinski et al., 2013).

Die häufigsten Komorbiditäten

  • ADHS: 30–80% (durchschnittlich ca. 50%) – kann Diagnostik erschweren

  • Angststörungen: Soziale Angststörungen (ca. 29%), generalisierte Angststörungen

  • Depressionen: Oft sekundär durch chronischen Stress und Maskierung

  • Schlafstörungen: Häufig und können die Symptomatik verstärken

Das kritische Problem

Oft wird nur die Begleiterkrankung diagnostiziert und behandelt, während die zugrunde liegende Autismus-Spektrum-Störung übersehen wird. Dies führt zu unzureichender Behandlung beider Störungen (Freitag et al., 2016).

Unser Vorgehen erfasst Komorbiditäten systematisch, damit diese adäquat behandelt werden können.

Eine neue Ära der Autismus-Diagnostik in Deutschland

Die Erweiterung von test-adhs.de um Autismus-Testungen nach S3-Leitlinie schließt eine wichtige Versorgungslücke in Deutschland. Mit einem innovativen Modell, das digitale Effizienz mit persönlicher Fachkompetenz verbindet, bietet test-adhs.de nun bundesweit zugängliche, hochwertige Autismus-Diagnostik ohne lange Wartezeiten.

Wissenschaftliche Legitimität des Ansatzes

Das Modell ist wissenschaftlich vollständig legitim. Alle Anforderungen der S3-Leitlinie werden erfüllt – mit zusätzlichen Screening-Verfahren, die die diagnostische Sicherheit erhöhen (Freitag et al., 2016). Die Kombination aus:

  • ADI-R (Goldstandard-Interview, Sensitivität 0,80–0,94, Spezifität 0,70–0,90)

  • Standardisierter Intelligenzdiagnostik (erforderlich von der Leitlinie)

  • Systematischer Verhaltensbeobachtung (dokumentiert)

  • Validierte Screening-Verfahren (RAADS-R, AQ-50, CAT-Q)

  • Klinischer Beurteilung durch approbierte Fachkräfte (Qualitätssicherung)

    sichert höchste diagnostische Standards und Sicherheit.

Bedeutung für Patienten

Für viele Erwachsene mit Autismus-Verdacht bedeutet eine fundierte Diagnose endlich:

  • Klarheit über Jahrzehnte unbeantworteter Fragen

  • Verständnis für jahrelange Schwierigkeiten

  • Zugang zu Verständnis, Gemeinschaft und Unterstützung

  • Grundlage für gezielte therapeutische Hilfe

  • Möglichkeit, sich selbst zu akzeptieren und angepasste Strategien zu entwickeln

  • Nachteilsausgleiche und Unterstützung im Beruf und Studium

test-adhs.de macht diesen wichtigen, transformativen Schritt nun möglich – schnell, kompetent und wissenschaftlich fundiert nach S3-Leitlinie, ohne lange Wartezeiten.

Literaturverzeichnis

American Psychiatric Association. (2013). Diagnostic and statistical manual of mental disorders (5th ed.). Arlington, VA: American Psychiatric Publishing. https://doi.org/10.1176/appi.books.9780890425596

Baron-Cohen, S., Wheelwright, S., Skinner, R., Martin, J., & Clubley, E. (2001). The Autism-Spectrum Quotient (AQ): Evidence from Asperger syndrome/high-functioning autism, males and females, scientists and mathematicians. Journal of Autism and Developmental Disorders, 31(1), 5–17. https://doi.org/10.1023/A:1005653411471

de Bildt, A., Sytema, S., Ketelaars, C., Buitelaar, J., Minderaa, R. B., & Hartman, C. A. (2015). Autism Diagnostic Interview-Revised (ADI-R) algorithms for toddlers and young preschoolers: A preliminary study. Journal of Autism and Developmental Disorders, 45(2), 589–603. https://doi.org/10.1007/s10803-014-2212-9

Freitag, C. M., Vogeley, K., & von Gontard, A. (2016). S3-Leitlinie Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, Teil 1: Diagnostik [S3 Guideline for Autism Spectrum Disorders – Diagnostics]. AWMF Online, 028–018. https://register.awmf.org/assets/guidelines/028-018l_S3_Autismus-Spektrum-Stoerungen_ASS-Diagnostik_2016-05-abgelaufen.pdf

Grzadzinski, R., Huerta, M., & Lord, C. (2013). DSM-5 and autism spectrum disorders (ASDs): An opportunity for identifying ASD subtypes. Molecular Autism, 4(1), 12. https://doi.org/10.1186/2040-2392-4-12

Lord, C., Rutter, M., DiLavore, P. C., & Risi, S. (1994). Autism Diagnostic Interview–Revised (ADI–R). Los Angeles: Western Psychological Services.

Lord, C., Rutter, M., DiLavore, P. C., & Risi, S. (2012). Autism Diagnostic Observation Schedule, Second Edition (ADOS-2). Torrance, CA: Western Psychological Services.

McKinnon, K., Baltrušaitis, T., Karwoski, M. E., & Shattuck, P. T. (2024). Exploring the construct validity of the Camouflaging Autistic Traits Questionnaire (CAT-Q) in a large online sample of autistic adults. PLOS ONE, 19(11), e0314085. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0314085

Ritvo, R. A., Ritvo, E. R., Guthrie, D., Yuwiler, A., Ritvo, M. J., & Wehmeyer, M. L. (2011). The Ritvo Autism Asperger Diagnostic Scale-Revised (RAADS-R): A scale to assist the diagnosis of autism spectrum disorder in children and adults: An international validation study. Journal of Autism and Developmental Disorders, 41(8), 1076–1089. https://doi.org/10.1007/s10803-010-1133-5

Rutter, M., Le Couteur, A., & Lord, C. (2003). Autism Diagnostic Interview–Revised (ADI–R). Los Angeles: Western Psychological Services.

Woodbury-Smith, M. R., Robinson, J., Wheelwright, S., & Baron-Cohen, S. (2005). Screening adults for Asperger syndrome using the AQ: A preliminary study of its diagnostic validity in clinical practice. Journal of Autism and Developmental Disorders, 35(3), 331–335. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/aur.1904

WPS Publishing. (2020). ADI-R Autism Diagnostic Interview, Revised. Los Angeles: Western Psychological Services.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
test-adhs.de · Stand: 05.09.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen, die über die Websites test-adhs.de und test-autismus.de angeboten werden, zwischen

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de
Telefon: 0177 / 737 37 19

– nachfolgend „Anbieter“ – und der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kundin“ bzw. „Kunde“.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an volljährige Personen (mindestens 18 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie kann jederzeit auf der Website abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 Gegenstand der Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt psychologisch-diagnostische Dienstleistungen im Fernabsatz, insbesondere:

  • ADHS-Diagnostik
  • Autismus-Diagnostik
  • AuDHS-Diagnostik (kombinierte Abklärung)
  • Coaching- und Beratungsleistungen
  • kostenlose Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website

(2) Die diagnostischen Leistungen umfassen typischerweise Anamnese und klinisches Interview, den Einsatz standardisierter und lizenzierter Testverfahren sowie die Erstellung eines schriftlichen Befundberichts. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

(3) Die Leistungen werden ganz oder überwiegend per Videosprechstunde, Telefon und über gesicherte Online-Verfahren erbracht.

Abgrenzung – was nicht Gegenstand des Vertrages ist

(4) Der Anbieter schuldet eine sorgfältige, dem anerkannten fachlichen Standard entsprechende diagnostische Dienstleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

(5) Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages sind:

a) Psychotherapie oder sonstige Heilbehandlung; b) die Verordnung, Empfehlung oder Anpassung von Arzneimitteln (insbesondere keine Verordnung von Stimulanzien oder anderen Medikamenten); c) die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepten, Attesten oder Gutachten für Behörden, Gerichte, Versicherungen, Prüfungsämter oder Arbeitgeber; d) Krisenintervention, Notfallversorgung oder eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit; e) eine laufende Betreuung oder Nachsorge über die vereinbarte Leistung hinaus.

(6) Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website sind unverbindliche Informationsangebote ohne diagnostischen Aussagewert. Sie ersetzen keine fachliche Abklärung und begründen kein Vertragsverhältnis.

§ 3 Qualifikation und fachliche Verantwortung

(1) Die Erhebung, Durchführung und Aufbereitung der diagnostischen Verfahren erfolgt durch psychologisch qualifizierte Personen.

(2) Die diagnostische Beurteilung sowie die abschließende fachliche Abnahme des Befundberichts erfolgen ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft (Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Ärztin/Arzt). Nur diese trifft die diagnostische Aussage.

(3) Personen ohne Approbation treffen zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche diagnostische Aussage. Äußerungen im Rahmen von Vorgesprächen, Terminierung oder organisatorischer Begleitung stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich eines Ergebnisses.

§ 4 Kostenloses Erstgespräch (Beratungsgespräch)

Kostenfreiheit und Unverbindlichkeit

(1) Vor jeder Diagnostik steht ein kostenloses Erstgespräch von rund 15 Minuten zur Verfügung.

(2) Das Erstgespräch ist für die Kundin bzw. den Kunden zu 100 % kostenfrei. Es entstehen weder unmittelbar noch nachträglich Kosten, Gebühren oder Auslagen.

(3) Das Erstgespräch verpflichtet zu nichts. Es begründet insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung einer Diagnostik und keine Zahlungspflicht.

(4) Das Erstgespräch kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgesagt oder abgebrochen werden.

Zweck und Inhalt

(5) Zweck des Erstgesprächs ist ausschließlich die gemeinsame Klärung, ob eine ADHS-, Autismus- oder AuDHS-Testung im Einzelfall sinnvoll und fachlich angezeigt ist, sowie die Klärung des organisatorischen Ablaufs, der Kosten und des Zeitrahmens.

(6) Das Erstgespräch dient der Orientierung. Es ist keine diagnostische Untersuchung und ersetzt eine solche nicht.

Keine Diagnose im Erstgespräch

(7) Im Erstgespräch können keine verbindlichen Aussagen zu einer Diagnosestellung getroffen werden. Eine Diagnose kann ausschließlich im Rahmen der vollständigen Diagnostik und ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft gestellt werden (§ 3 Abs. 2).

(8) Einschätzungen, Eindrücke oder Hinweise, die im Erstgespräch geäußert werden, sind unverbindlich, stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes späteres Ergebnis.

(9) Das Erstgespräch ist keine Heilbehandlung, keine Therapie und keine Krisenintervention. Für akute Krisen gilt § 12.

Im Erstgespräch vereinbarte Testtermine

(10) Wichtig: Werden im Erstgespräch konkrete Testtermine vereinbart, sind diese für beide Seiten verbindlich. Es gelten die Fristen und Folgen nach § 9 dieser AGB. Auf diesen Umstand wird im Erstgespräch gesondert hingewiesen.

(11) Formfreiheit. Die im Erstgespräch mündlich getroffene Vereinbarung eines Testtermins ist rechtlich bindend. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Schriftform und keiner gesonderten schriftlichen Bestätigung. Eine im Anschluss versandte Terminbestätigung in Textform dient allein der Dokumentation und dem Nachweis; ihr Ausbleiben berührt die Wirksamkeit der mündlich getroffenen Vereinbarung nicht.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

(12) Für das Erstgespräch gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Diagnostik: Mindestalter 18 Jahre, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (§ 1 Abs. 2), ein Endgerät mit stabiler Internetverbindung sowie eine ruhige, ungestörte und vertrauliche Umgebung.

(13) Aufzeichnungen des Erstgesprächs (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet; § 10 Abs. 4 gilt entsprechend.

(14) Auch im Erstgespräch werden Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet. Es gilt § 14 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des Buchungs- bzw. Anfrageformulars oder mit der verbindlichen Zusage im Rahmen eines Erstgesprächs gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(4) Bei kostenpflichtigen Buchungen über die Website erfolgt die Bestellung über eine als solche eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche („zahlungspflichtig buchen“). Vor Absenden werden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten sowie die Widerrufsbelehrung angezeigt.

(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und der Kundin bzw. dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform übermittelt.

§ 6 Ablehnung von Testanfragen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Testanfragen abzulehnen, ohne dies im Einzelnen begründen zu müssen.

(2) Gründe für eine Ablehnung sind insbesondere:

a) interne Vorgangsregulierung und Priorisierung; b) Auslastung der verfügbaren Kapazitäten; c) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung im Einzelfall nicht zwingend erforderlich ist; d) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung dem Wohl der betroffenen Person abträglich wäre oder ihr nicht dient; e) das Vorliegen von Umständen, die eine Diagnostik im Fernformat fachlich nicht vertretbar erscheinen lassen (z. B. akute Krisensituation, Erforderlichkeit einer unmittelbaren persönlichen Versorgung).

(3) Erfolgt die Ablehnung vor Vertragsschluss, entstehen der Kundin bzw. dem Kunden keinerlei Kosten.

(4) Erfolgt die Ablehnung aus einem der in Absatz 2 genannten sachlichen Gründe nach Vertragsschluss, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet, soweit nicht bereits Leistungen erbracht und von der Kundin bzw. dem Kunden abgenommen wurden. Weitergehende Ansprüche der Kundin bzw. des Kunden bestehen nicht.

(5) Der Anbieter wird im Fall einer Ablehnung nach Möglichkeit auf geeignete alternative Anlaufstellen hinweisen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise.

(2) Der Preis umfasst die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Bestandteile. Zusatzleistungen (z. B. Zweitausfertigungen, ergänzende Stellungnahmen, zusätzliche Termine) werden gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl der auf der Website angebotenen Zahlungsarten. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig zu machen.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Gerät die Kundin oder der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

(6) Kostenerstattung: Die Leistungen des Anbieters sind private Selbstzahlerleistungen. Eine Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen oder durch Beihilfestellen wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Die Klärung einer möglichen Erstattung obliegt allein der Kundin bzw. dem Kunden.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem die Kundin bzw. der Kunde dazu die ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt (§ 356 BGB).

Der Anbieter holt diese Zustimmung und Bestätigung vor Leistungsbeginn gesondert und dokumentiert ein.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: test-adhs.de – David Beck, Emil-Geis-Str. 41, 81379 München, E-Mail: kontakt@test-adhs.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Termine, Absagen, Nichterscheinen

(1) Verbindlichkeit. Vereinbarte Testtermine, Anamnese- und Auswertungstermine sind verbindlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Termine, die im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs vereinbart wurden.

(1a) Bindung ohne Schriftform. Die Terminvereinbarung ist formfrei wirksam. Eine im Beratungsgespräch mündlich getroffene Absprache über einen Testtermin ist rechtlich bindend und erfordert keine weitere Schriftform, keine Unterschrift und keine gesonderte schriftliche Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden. Die Rechtsfolgen dieses Paragraphen – insbesondere das Ausfallhonorar nach Absatz 3 – gelten daher auch für rein mündlich vereinbarte Termine. Eine Terminbestätigung in Textform wird zu Dokumentationszwecken versandt; sie ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.

(1b) Absagen dagegen in Textform. Abweichend hiervon bedarf eine Absage oder Verlegung durch die Kundin bzw. den Kunden zu Nachweiszwecken der Textform (Absatz 2). Eine mündliche Absage genügt nicht.

(2) Kostenfreie Absage. Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim Anbieter in Textform (E-Mail an kontakt@test-adhs.de oder über den im Terminbestätigungs-Schreiben genannten Weg).

(3) Ausfallhonorar. Bei a) Nichterscheinen ohne Absage (No-Show) oder b) Absage später als 24 Stunden vor Terminbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des für die betreffende Diagnostik vereinbarten Gesamthonorars fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Absage begründet oder unbegründet erfolgt und ob sie verspätet übermittelt wurde.

(4) Gegenbeweis. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend oder entfällt. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Ausnahmen. Ein Ausfallhonorar wird nicht erhoben, wenn die Absage auf einem Umstand beruht, den die Kundin bzw. der Kunde nicht zu vertreten hat und der ihr bzw. ihm die Wahrnehmung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht (z. B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall in der Familie). Der Anbieter kann einen geeigneten Nachweis verlangen.

(6) Verspätung. Erscheint die Kundin bzw. der Kunde verspätet, verkürzt sich die Termindauer entsprechend. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ist der Anbieter berechtigt, den Termin als nicht wahrgenommen zu behandeln; Absatz 3 gilt entsprechend.

(7) Absage durch den Anbieter. Muss der Anbieter einen Termin absagen, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(8) Technische Störungen. Kommt eine Videoverbindung aus Gründen nicht zustande, die im Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden liegen (z. B. fehlende Internetverbindung, ungeeignetes Endgerät), gilt der Termin als wahrgenommen und Absatz 3 findet Anwendung, sofern nicht innerhalb der Terminzeit ein alternativer Kommunikationsweg zustande kommt.

§ 10 Mitwirkungspflichten

(1) Eine belastbare Diagnostik setzt die aktive und wahrheitsgemäße Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden voraus.

(2) Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

a) Angaben zur Person, zur Vorgeschichte und zur aktuellen Situation vollständig und wahrheitsgemäß zu machen; b) angeforderte Unterlagen (z. B. Vorbefunde, Zeugnisse, Fremdanamnese) fristgerecht bereitzustellen; c) Fragebögen und Testverfahren eigenständig, ohne fremde Hilfe und ohne Hilfsmittel auszufüllen, sofern nichts anderes angewiesen ist; d) für eine störungsfreie, ungestörte und vertrauliche Umgebung sowie für funktionsfähige Technik (stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon) zu sorgen; e) laufende Behandlungen, Medikation sowie bestehende oder frühere Diagnosen mitzuteilen, soweit diese für die Fragestellung relevant sind.

(3) Verstöße gegen Absatz 2 können die Aussagekraft der Diagnostik erheblich einschränken oder aufheben. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die Diagnostik abzubrechen oder auf die eingeschränkte Aussagekraft im Befund hinzuweisen. Ein Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

(4) Aufzeichnungen der Termine durch die Kundin bzw. den Kunden (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 11 Befundbericht

(1) Der Befundbericht wird nach Abschluss der Diagnostik erstellt und in Textform übermittelt. Die auf der Website genannten Bearbeitungszeiten (z. B. „ca. 4 Wochen“) sind unverbindliche Richtwerte und keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Befundbericht ist ergebnisoffen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere auf die Feststellung einer Diagnose, besteht nicht. Auch ein Befund ohne Diagnosestellung stellt eine vollständige Vertragserfüllung dar; der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Befundbericht ist für die Kundin bzw. den Kunden bestimmt. Die Nutzung für eigene Zwecke sowie die Weitergabe an behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist ausdrücklich gestattet.

(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf und übernimmt keine Gewähr dafür, ob und in welchem Umfang Dritte – insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen, Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen, Schulen, Hochschulen oder Gerichte – den Befund anerkennen, übernehmen oder ihm folgen.

(5) Eine inhaltliche Änderung des Befundberichts auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden erfolgt nicht. Offensichtliche Schreib- oder Übertragungsfehler werden selbstverständlich korrigiert. Nachträgliche Ergänzungen aufgrund neuer Informationen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(6) Die Urheberrechte an Befundberichten, Auswertungen und sonstigen Ausarbeitungen verbleiben beim Anbieter. Eine Veröffentlichung, gewerbliche Verwertung oder Weitergabe an die Öffentlichkeit ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

§ 12 Keine Notfallversorgung

(1) Der Anbieter bietet keine Krisenintervention und keine Notfallversorgung. Es besteht keine Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Termine und der angegebenen Geschäftszeiten.

(2) In akuten Krisen- oder Notfallsituationen sind ausschließlich die regulären Notfallstrukturen zu nutzen: Notruf 112, der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117, die nächstgelegene psychiatrische Notfallambulanz oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222, kostenfrei und rund um die Uhr).

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung abzubrechen oder abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen und stattdessen auf geeignete Versorgungsstrukturen zu verweisen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin bzw. der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden des Anbieters.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der von Dritten bereitgestellten Kommunikationsdienste (Videodienst, E-Mail, Internetzugang), soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Die beteiligten approbierten Fachkräfte unterliegen der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO, erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der erteilten Einwilligungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(4) Termine und Erstgespräche finden über den vom Anbieter selbst gehosteten Videodienst Jitsi Meet statt. Ersatzweise – etwa bei technischen Störungen – kann Google Meet eingesetzt werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern und Speicherdauern enthält die Datenschutzerklärung.

(5) Es gelten die berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Behandlungs- und Untersuchungsunterlagen.

§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung, Abbruch

(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei a) nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 10; b) unwahren Angaben zu wesentlichen Umständen; c) beleidigendem, bedrohendem oder diskriminierendem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden; d) wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen; e) Zahlungsverzug trotz Mahnung.

(3) Im Fall der Kündigung durch den Anbieter aus einem von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.

(4) Abbruch nach Beginn der Diagnostik – volle Vergütung. Mit Beginn der Diagnostik ist das vereinbarte Gesamthonorar in voller Höhe geschuldet. Bricht die Kundin bzw. der Kunde den Diagnostikprozess danach ab, kündigt ihn oder nimmt weitere Termine nicht wahr, bleibt der Anspruch auf das Gesamthonorar bestehen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.

(5) Beginn der Diagnostik. Als Beginn der Diagnostik gilt der Eintritt des zeitlich frühesten der folgenden Ereignisse: a) Beginn des ersten diagnostischen Termins (Anamnese bzw. klinisches Interview); b) Freischaltung, Übersendung oder Bereitstellung der Fragebögen oder der Testbatterie; c) Beginn der Auswertung oder der Befunderstellung.

(6) Anrechnung ersparter Aufwendungen. Auf das Gesamthonorar nach Absatz 4 sind diejenigen Aufwendungen anzurechnen, die der Anbieter infolge des Abbruchs tatsächlich erspart (insbesondere noch nicht angefallene Honorare beteiligter Fachkräfte und noch nicht verbrauchte Testlizenzen). Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die Ersparnis höher ausgefallen ist.

(7) Unberührt bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 8, das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie – für Absagen vor Beginn der Diagnostik im Sinne von Absatz 5 – die Regelungen des § 9.

§ 16 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und die Kundin bzw. der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Für bereits geschlossene Verträge gilt stets die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist die Kundin bzw. der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.