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Alles rund um ADHS

ADHS im Erwachsenenalter: Warum Frauen oft übersehen werden

Von David Beck · · ca. 14 Min. Lesezeit

Warum ADHS bei Frauen häufig übersehen wird – und wie moderne Testverfahren Unterschiede sichtbar machen.

Ein Mann und eine Frau sitzen Rücken an Rücken auf dem Boden. Das Bild ist in Schwarz-Weiß gehalten.
Bei einer seriösen ADHS-Testung sollten die geschlechterspezifischen Unterschiede beachtet werden.

Warum dieses Thema lange übersehen wurde

ADHS galt jahrzehntelang als „Jungenstörung“. In Schulklassen fielen meist jene Kinder auf, die laut, unruhig oder impulsiv waren – und diese Rollen erfüllten eher Jungen. Mädchen dagegen zogen sich häufig zurück, wirkten verträumt, verloren sich in Gedanken oder kämpften still mit Überforderung. Ihr Verhalten passte nicht ins klassische Bild der Hyperaktivität.

Diese Wahrnehmung hat sich bis ins Erwachsenenalter fortgesetzt. Noch heute kommen viele Frauen erst spät darauf, dass ihre ständige Reizüberflutung, das Gedankenchaos oder die innere Unruhe eine gemeinsame Ursache haben könnten. Manche erfahren erst durch die eigene Kinderdiagnose, dass sie selbst betroffen sind.

Eine geschlechtersensible ADHS-Testung ist deshalb entscheidend: Sie hilft, unterschiedliche Lebensläufe, Symptome und Kompensationsstrategien sichtbar zu machen, anstatt sie in ein starres Raster zu pressen.

Zu den Selbsttests

ADHS im Erwachsenenalter – was dahinter steckt

Neurobiologische Grundlagen

ADHS beruht auf neurobiologischen Besonderheiten im dopaminergen und noradrenergen System. Diese Botenstoffe steuern Motivation, Aufmerksamkeit und Impulskontrolle. Studien zeigen, dass Unterschiede in der Hirnaktivierung – insbesondere im präfrontalen Kortex – bei Betroffenen deutlich ausgeprägter sind (Kessler et al., 2006).

Interessant ist, dass sich hormonelle Faktoren ebenfalls auswirken können. Östrogene beeinflussen dopaminerge Signalwege und damit Aufmerksamkeit und Stimmung. Während des Zyklus, in der Schwangerschaft oder in den Wechseljahren können Symptome bei Frauen spürbar schwanken (Quinn & Madhoo, 2014). Männer erleben dagegen meist stabilere Verläufe, dafür häufiger Probleme mit Impulsivität und Risikoverhalten.

Die biologische Grundlage ist also ähnlich – aber die Ausdrucksformen unterscheiden sich.

Wie sich ADHS bei Frauen und Männern zeigt

Unterschiedliche Schwerpunkte in der Symptomatik

Männer fallen häufiger durch äußere Unruhe, Hyperaktivität oder impulsives Verhalten auf. Sie unterbrechen andere, reden viel, wechseln Themen oder geraten schneller in Konflikte.

Frauen zeigen dagegen meist ein stilleres Muster: Vergesslichkeit, innere Unruhe, emotionale Überforderung und Schwierigkeiten, Strukturen aufrechtzuerhalten. Statt nach außen zu platzen, neigen sie dazu, nach innen zu kompensieren – oft bis zur Erschöpfung.

Diese unterschiedlichen Schwerpunkte führen dazu, dass Männer früher getestet werden, während Frauen sich jahrelang mit Selbstzweifeln und Überforderung quälen, ohne zu wissen, warum.

Komorbiditäten und emotionale Belastung

Während Männer mit ADHS häufiger Substanzkonsum, Impulsivität oder antisoziale Verhaltensmuster zeigen, entwickeln Frauen vermehrt Angst- oder Depressionssymptome. Viele haben zudem ein erhöhtes Risiko für Essstörungen oder psychosomatische Beschwerden (Cortese et al., 2016).

Das Bild ist also nicht „milder“, sondern anders: Frauen erleben ADHS oft als permanente innere Anspannung, Selbstkritik und emotionale Instabilität, die im Außen kaum jemand erkennt.

Gesellschaftliche Faktoren und Masking

Rollenbilder als Verstärker

Soziale Erwartungen prägen, wie wir unsere Symptome erleben und ausdrücken. Mädchen lernen früh, angepasst, organisiert und rücksichtsvoll zu sein. Wer laut oder impulsiv ist, gilt schnell als „unweiblich“. Viele Frauen entwickeln daher Strategien, ihre Unruhe zu überspielen – durch Perfektionismus, Überanpassung oder übermäßige Hilfsbereitschaft.

Dieses sogenannte Masking führt dazu, dass die ADHS nach außen kaum sichtbar ist. Betroffene leisten enorme kognitive Arbeit, um „normal“ zu wirken. Das gelingt eine Zeit lang, hat aber einen Preis: emotionale Erschöpfung, Burn-out-ähnliche Zustände und das Gefühl, ständig an der Grenze zu leben.

Unsichtbare Leistung und spätes Erkennen

Viele Frauen mit ADHS waren in der Schule unauffällig oder sogar sehr leistungsstark – allerdings um den Preis von Stunden über Stunden an zusätzlicher Arbeit. In Studium oder Beruf, wo Selbstorganisation wichtiger wird, bricht diese Strategie oft zusammen.

Wenn dann Depression, Angst oder chronische Überforderung auftreten, wird selten nach ADHS gefragt. Häufig erhalten Frauen erst eine korrekte Einschätzung, nachdem sie selbst aktiv nach einer Testung suchen oder auf Artikel wie diesen stoßen.

Wie eine geschlechtersensible ADHS-Testung aussieht

Schritt 1: Anamnese mit Lebensspannen-Perspektive

Eine fundierte Testung beginnt immer mit einer ausführlichen Anamnese. Dabei werden Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter getrennt betrachtet.

Bei Frauen lohnt es sich, gezielt nach schulischen Belastungen, Organisation, sozialen Anpassungsstrategien und emotionalen Krisen zu fragen. Schulzeugnisse oder Fremdberichte helfen, subtile Hinweise sichtbar zu machen: ständiges Nacharbeiten, häufiges Tagträumen, Vergesslichkeit oder extreme Selbstdisziplin.

Ziel ist nicht, möglichst viele Symptome „anzukreuzen“, sondern ein realistisches Bild des Funktionsniveaus über die Lebensspanne zu erhalten.

Schritt 2: Standardisierte Testverfahren

Im Anschluss folgen wissenschaftlich validierte Fragebögen – z. B. der CAARS zur Selbst- und Fremdbeurteilung oder die WURS-K zur retrospektiven Kindheitsbewertung. Ergänzend können Verfahren wie FPI-R oder BDI-II Komorbiditäten abbilden.

Wichtig ist, dass diese Tests immer im Kontext interpretiert werden. Eine niedrige Punktzahl bedeutet nicht automatisch „keine ADHS“. Frauen neigen dazu, ihre Symptome zu relativieren oder als persönliche Schwäche zu sehen. Hier zählt klinische Erfahrung mehr als reine Summenwerte.

Die ADHS-Testung

Schritt 3: Strukturiertes Interview

Das semistrukturierte Interview – z. B. DIVA-5 – bildet den Kern der Testung. Es geht nicht nur um „Ja“ oder „Nein“, sondern um konkrete Beispiele aus Alltag, Studium, Arbeit und Beziehungen.

Bei Frauen ist es entscheidend, auch kompensatorische Strategien zu erfassen: übermäßige Planung, ständige Erreichbarkeit, Perfektionismus. Diese Verhaltensweisen verschleiern die eigentlichen Symptome, sind aber Teil derselben Problematik.

Schritt 4: Funktionsbeeinträchtigung im Alltag

Entscheidend ist, ob die Symptome zu realen Einschränkungen führen. Bei Frauen äußert sich das oft subtil: chronische Überlastung, emotionale Instabilität, Entscheidungsschwierigkeiten oder ständiges Gefühl, „nicht genug“ zu leisten.

Die Testung sollte diese Funktionsbereiche strukturiert abfragen – denn sie zeigen den wahren Schweregrad, auch wenn äußerlich alles „funktioniert“.

Emotionale Dimension: Selbstwert und Erschöpfung

Viele Erwachsene mit ADHS beschreiben, dass sie jahrelang dachten, mit ihnen stimme „charakterlich“ etwas nicht. Frauen trifft dieser innere Vorwurf besonders häufig: Sie gelten als organisiert, sozial, empathisch – und merken gleichzeitig, dass sie innerlich ständig kämpfen.

Das Gefühl, trotz enormer Anstrengung immer hinterherzuhinken, führt zu Selbstzweifeln. Manche entwickeln einen ausgeprägten Perfektionismus, um Chaos und Unsicherheit zu kontrollieren. Andere ziehen sich zurück, vermeiden neue Aufgaben oder verlieren das Vertrauen in ihre Fähigkeiten.

Eine Testung kann hier entlastend wirken: Nicht als Etikett, sondern als Erklärung. Sie schafft ein neues Verständnis dafür, warum bestimmte Dinge trotz Willenskraft schwerfallen – und wo gezielte Unterstützung ansetzen kann.

Neurobiologie trifft Alltag – hormonelle Schwankungen und Dopamin

Bei Frauen spielt der Zyklus eine nachweisbare Rolle: In der zweiten Zyklushälfte, wenn der Östrogenspiegel sinkt, nehmen Konzentration und Stimmung häufig ab. Manche berichten, dass sie in dieser Phase unruhiger, reizbarer oder vergesslicher sind.

Auch hormonelle Umstellungen – etwa in Schwangerschaft oder Wechseljahren – können die Symptomatik verändern. Einige Frauen erleben erstmals deutliche Probleme, wenn hormonelle Stabilität nachlässt.

Diese Erkenntnisse sind wichtig für die Interpretation von Testergebnissen: Ein gleichbleibend „milder“ Verlauf bedeutet nicht, dass keine ADHS vorliegt. Er kann vielmehr hormonell moduliert sein.

Beispielhafte Lebensläufe – wie unterschiedlich ADHS aussehen kann

Beispiel 1: Die strukturierte Perfektionistin

Claudia, 36, war in der Schule immer zuverlässig, lernte stundenlang und schrieb gute Noten. Heute arbeitet sie im Marketing, verbringt aber ihre Abende mit Nacharbeiten und Selbstorganisation. Sie wirkt ruhig, freundlich – innerlich rotiert sie. Termine vergisst sie, weil sie zu viele To-dos gleichzeitig jongliert. Lange dachte sie, sie sei einfach „überfordert“. Erst die Testung zeigt: ADHS vom vorwiegend unaufmerksamen Typ.

Beispiel 2: Der impulsive Kreative

Thomas, 29, hat ständig neue Ideen, wechselt häufig Jobs, verliert aber schnell das Interesse. Er ist charmant, redegewandt – und chaotisch. Schon als Kind hatte er Schwierigkeiten, stillzusitzen. Die Testung zeigt ein klassisches kombiniertes Bild: Impulsivität und Unaufmerksamkeit, beide stark ausgeprägt.

Beide erleben denselben Mechanismus – Schwierigkeiten mit Reizfilterung und Selbststeuerung – aber völlig unterschiedliche Ausdrucksformen.

Was eine differenzierte Testung leisten kann

Eine gute ADHS-Testung bietet keine Schublade, sondern Orientierung. Sie erklärt Zusammenhänge: Warum Konzentration, Organisation und Emotionen so reagieren, wie sie reagieren.

Gerade für Frauen kann sie den Kreislauf aus Überforderung und Selbstvorwürfen unterbrechen. Wenn die Symptome einen Namen bekommen, wird aus Selbstkritik oft Selbstverständnis. Erst dann können Coaching, Therapie oder medikamentöse Unterstützung gezielt greifen.

Wer sich in diesen Beschreibungen wiederfindet, kann sich über den Ablauf einer standardisierten ADHS-Testung für Erwachsene informieren. Sie umfasst Interview, Testbatterie und schriftliche Auswertung – wissenschaftlich fundiert und klar strukturiert.

Nach der Testung: Umgang und Perspektiven

Psychoedukation und Strukturhilfen

Nach einer abgeschlossenen Testung beginnt die eigentliche Veränderung. Das Wissen um die eigene Funktionsweise schafft Spielraum, neue Strategien zu entwickeln. Häufig helfen einfache, aber konsequente Strukturen:

  • Aufgaben schriftlich festhalten statt im Kopf behalten.

  • Große Projekte in kleine Schritte gliedern.

  • Reizüberflutung durch bewusste Pausen und Reizreduktion vermeiden.

Frauen profitieren oft von individueller Psychoedukation – nicht als Ratgeberkonsum, sondern als gezielte Reflexion: Wo endet Anpassung, wo beginnt Überforderung?

Therapie und medikamentöse Optionen

Je nach Befund kann eine ärztliche Weiterbehandlung sinnvoll sein. Stimulanzien wie Methylphenidat oder Lisdexamfetamin stabilisieren die Reizfilterung und erhöhen die dopaminerge Aktivität. Für viele bedeutet das nicht „Dämpfung“, sondern erstmals Ruhe im Kopf.

Therapeutisch unterstützen verhaltenstherapeutische Ansätze oder ADHS-Coaching, die helfen, Planung, Organisation und emotionale Regulation zu trainieren.

Wichtig ist, dass jede Behandlung auf einer soliden Testung basiert – sonst bleibt sie Zufall.

Fazit: Gleiche Störung, unterschiedliche Gesichter

ADHS ist keine Frage des Geschlechts, sondern der Erkennung. Männer und Frauen zeigen dieselbe neurobiologische Grundlage, aber unterschiedliche Wege, damit umzugehen.

Während Männer oft durch äußere Impulsivität auffallen, kämpfen Frauen still mit innerer Überlastung. Beide verdienen eine Testung, die nicht nach dem lautesten Symptom urteilt, sondern nach dem tatsächlichen Alltagserleben.

Eine geschlechtersensible ADHS-Testung macht sichtbar, was jahrelang übersehen wurde – und eröffnet die Möglichkeit, Unterstützung gezielt einzusetzen, bevor Erschöpfung, Selbstzweifel oder Depression das Ruder übernehmen.

Wer diese Muster bei sich erkennt, kann sich informieren, wie eine strukturierte ADHS-Testung für Erwachsene abläuft und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

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Literatur

Aron, E. N. (1996). The Highly Sensitive Person: How to Thrive When the World Overwhelms You. Broadway Books.

Cortese, S., Faraone, S. V., Bernardi, S., Wang, S., & Blanco, C. (2016). Gender differences in adult attention-deficit/hyperactivity disorder. The Journal of Clinical Psychiatry, 77(4), e421–e428.

DGPPN u. a. (2018). S3-Leitlinie ADHS im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. AWMF-Register 028-045.Hinshaw, S. P., & Ellison, K. (2022). Attention-Deficit/Hyperactivity Disorder in Girls and Women. Annual Review of Clinical Psychology.

Kessler, R. C., Adler, L. A., Barkley, R., et al. (2006). The prevalence and correlates of adult ADHD in the United States. American Journal of Psychiatry, 163(4), 716–723.

Quinn, P. O., & Madhoo, M. (2014). A review of ADHD in women and girls. The ADHD Report, 22(2), 1–9.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
test-adhs.de · Stand: 05.09.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen, die über die Websites test-adhs.de und test-autismus.de angeboten werden, zwischen

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de
Telefon: 0177 / 737 37 19

– nachfolgend „Anbieter“ – und der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kundin“ bzw. „Kunde“.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an volljährige Personen (mindestens 18 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie kann jederzeit auf der Website abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 Gegenstand der Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt psychologisch-diagnostische Dienstleistungen im Fernabsatz, insbesondere:

  • ADHS-Diagnostik
  • Autismus-Diagnostik
  • AuDHS-Diagnostik (kombinierte Abklärung)
  • Coaching- und Beratungsleistungen
  • kostenlose Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website

(2) Die diagnostischen Leistungen umfassen typischerweise Anamnese und klinisches Interview, den Einsatz standardisierter und lizenzierter Testverfahren sowie die Erstellung eines schriftlichen Befundberichts. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

(3) Die Leistungen werden ganz oder überwiegend per Videosprechstunde, Telefon und über gesicherte Online-Verfahren erbracht.

Abgrenzung – was nicht Gegenstand des Vertrages ist

(4) Der Anbieter schuldet eine sorgfältige, dem anerkannten fachlichen Standard entsprechende diagnostische Dienstleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

(5) Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages sind:

a) Psychotherapie oder sonstige Heilbehandlung; b) die Verordnung, Empfehlung oder Anpassung von Arzneimitteln (insbesondere keine Verordnung von Stimulanzien oder anderen Medikamenten); c) die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepten, Attesten oder Gutachten für Behörden, Gerichte, Versicherungen, Prüfungsämter oder Arbeitgeber; d) Krisenintervention, Notfallversorgung oder eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit; e) eine laufende Betreuung oder Nachsorge über die vereinbarte Leistung hinaus.

(6) Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website sind unverbindliche Informationsangebote ohne diagnostischen Aussagewert. Sie ersetzen keine fachliche Abklärung und begründen kein Vertragsverhältnis.

§ 3 Qualifikation und fachliche Verantwortung

(1) Die Erhebung, Durchführung und Aufbereitung der diagnostischen Verfahren erfolgt durch psychologisch qualifizierte Personen.

(2) Die diagnostische Beurteilung sowie die abschließende fachliche Abnahme des Befundberichts erfolgen ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft (Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Ärztin/Arzt). Nur diese trifft die diagnostische Aussage.

(3) Personen ohne Approbation treffen zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche diagnostische Aussage. Äußerungen im Rahmen von Vorgesprächen, Terminierung oder organisatorischer Begleitung stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich eines Ergebnisses.

§ 4 Kostenloses Erstgespräch (Beratungsgespräch)

Kostenfreiheit und Unverbindlichkeit

(1) Vor jeder Diagnostik steht ein kostenloses Erstgespräch von rund 15 Minuten zur Verfügung.

(2) Das Erstgespräch ist für die Kundin bzw. den Kunden zu 100 % kostenfrei. Es entstehen weder unmittelbar noch nachträglich Kosten, Gebühren oder Auslagen.

(3) Das Erstgespräch verpflichtet zu nichts. Es begründet insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung einer Diagnostik und keine Zahlungspflicht.

(4) Das Erstgespräch kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgesagt oder abgebrochen werden.

Zweck und Inhalt

(5) Zweck des Erstgesprächs ist ausschließlich die gemeinsame Klärung, ob eine ADHS-, Autismus- oder AuDHS-Testung im Einzelfall sinnvoll und fachlich angezeigt ist, sowie die Klärung des organisatorischen Ablaufs, der Kosten und des Zeitrahmens.

(6) Das Erstgespräch dient der Orientierung. Es ist keine diagnostische Untersuchung und ersetzt eine solche nicht.

Keine Diagnose im Erstgespräch

(7) Im Erstgespräch können keine verbindlichen Aussagen zu einer Diagnosestellung getroffen werden. Eine Diagnose kann ausschließlich im Rahmen der vollständigen Diagnostik und ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft gestellt werden (§ 3 Abs. 2).

(8) Einschätzungen, Eindrücke oder Hinweise, die im Erstgespräch geäußert werden, sind unverbindlich, stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes späteres Ergebnis.

(9) Das Erstgespräch ist keine Heilbehandlung, keine Therapie und keine Krisenintervention. Für akute Krisen gilt § 12.

Im Erstgespräch vereinbarte Testtermine

(10) Wichtig: Werden im Erstgespräch konkrete Testtermine vereinbart, sind diese für beide Seiten verbindlich. Es gelten die Fristen und Folgen nach § 9 dieser AGB. Auf diesen Umstand wird im Erstgespräch gesondert hingewiesen.

(11) Formfreiheit. Die im Erstgespräch mündlich getroffene Vereinbarung eines Testtermins ist rechtlich bindend. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Schriftform und keiner gesonderten schriftlichen Bestätigung. Eine im Anschluss versandte Terminbestätigung in Textform dient allein der Dokumentation und dem Nachweis; ihr Ausbleiben berührt die Wirksamkeit der mündlich getroffenen Vereinbarung nicht.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

(12) Für das Erstgespräch gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Diagnostik: Mindestalter 18 Jahre, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (§ 1 Abs. 2), ein Endgerät mit stabiler Internetverbindung sowie eine ruhige, ungestörte und vertrauliche Umgebung.

(13) Aufzeichnungen des Erstgesprächs (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet; § 10 Abs. 4 gilt entsprechend.

(14) Auch im Erstgespräch werden Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet. Es gilt § 14 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des Buchungs- bzw. Anfrageformulars oder mit der verbindlichen Zusage im Rahmen eines Erstgesprächs gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(4) Bei kostenpflichtigen Buchungen über die Website erfolgt die Bestellung über eine als solche eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche („zahlungspflichtig buchen“). Vor Absenden werden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten sowie die Widerrufsbelehrung angezeigt.

(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und der Kundin bzw. dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform übermittelt.

§ 6 Ablehnung von Testanfragen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Testanfragen abzulehnen, ohne dies im Einzelnen begründen zu müssen.

(2) Gründe für eine Ablehnung sind insbesondere:

a) interne Vorgangsregulierung und Priorisierung; b) Auslastung der verfügbaren Kapazitäten; c) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung im Einzelfall nicht zwingend erforderlich ist; d) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung dem Wohl der betroffenen Person abträglich wäre oder ihr nicht dient; e) das Vorliegen von Umständen, die eine Diagnostik im Fernformat fachlich nicht vertretbar erscheinen lassen (z. B. akute Krisensituation, Erforderlichkeit einer unmittelbaren persönlichen Versorgung).

(3) Erfolgt die Ablehnung vor Vertragsschluss, entstehen der Kundin bzw. dem Kunden keinerlei Kosten.

(4) Erfolgt die Ablehnung aus einem der in Absatz 2 genannten sachlichen Gründe nach Vertragsschluss, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet, soweit nicht bereits Leistungen erbracht und von der Kundin bzw. dem Kunden abgenommen wurden. Weitergehende Ansprüche der Kundin bzw. des Kunden bestehen nicht.

(5) Der Anbieter wird im Fall einer Ablehnung nach Möglichkeit auf geeignete alternative Anlaufstellen hinweisen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise.

(2) Der Preis umfasst die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Bestandteile. Zusatzleistungen (z. B. Zweitausfertigungen, ergänzende Stellungnahmen, zusätzliche Termine) werden gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl der auf der Website angebotenen Zahlungsarten. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig zu machen.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Gerät die Kundin oder der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

(6) Kostenerstattung: Die Leistungen des Anbieters sind private Selbstzahlerleistungen. Eine Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen oder durch Beihilfestellen wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Die Klärung einer möglichen Erstattung obliegt allein der Kundin bzw. dem Kunden.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem die Kundin bzw. der Kunde dazu die ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt (§ 356 BGB).

Der Anbieter holt diese Zustimmung und Bestätigung vor Leistungsbeginn gesondert und dokumentiert ein.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: test-adhs.de – David Beck, Emil-Geis-Str. 41, 81379 München, E-Mail: kontakt@test-adhs.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Termine, Absagen, Nichterscheinen

(1) Verbindlichkeit. Vereinbarte Testtermine, Anamnese- und Auswertungstermine sind verbindlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Termine, die im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs vereinbart wurden.

(1a) Bindung ohne Schriftform. Die Terminvereinbarung ist formfrei wirksam. Eine im Beratungsgespräch mündlich getroffene Absprache über einen Testtermin ist rechtlich bindend und erfordert keine weitere Schriftform, keine Unterschrift und keine gesonderte schriftliche Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden. Die Rechtsfolgen dieses Paragraphen – insbesondere das Ausfallhonorar nach Absatz 3 – gelten daher auch für rein mündlich vereinbarte Termine. Eine Terminbestätigung in Textform wird zu Dokumentationszwecken versandt; sie ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.

(1b) Absagen dagegen in Textform. Abweichend hiervon bedarf eine Absage oder Verlegung durch die Kundin bzw. den Kunden zu Nachweiszwecken der Textform (Absatz 2). Eine mündliche Absage genügt nicht.

(2) Kostenfreie Absage. Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim Anbieter in Textform (E-Mail an kontakt@test-adhs.de oder über den im Terminbestätigungs-Schreiben genannten Weg).

(3) Ausfallhonorar. Bei a) Nichterscheinen ohne Absage (No-Show) oder b) Absage später als 24 Stunden vor Terminbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des für die betreffende Diagnostik vereinbarten Gesamthonorars fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Absage begründet oder unbegründet erfolgt und ob sie verspätet übermittelt wurde.

(4) Gegenbeweis. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend oder entfällt. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Ausnahmen. Ein Ausfallhonorar wird nicht erhoben, wenn die Absage auf einem Umstand beruht, den die Kundin bzw. der Kunde nicht zu vertreten hat und der ihr bzw. ihm die Wahrnehmung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht (z. B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall in der Familie). Der Anbieter kann einen geeigneten Nachweis verlangen.

(6) Verspätung. Erscheint die Kundin bzw. der Kunde verspätet, verkürzt sich die Termindauer entsprechend. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ist der Anbieter berechtigt, den Termin als nicht wahrgenommen zu behandeln; Absatz 3 gilt entsprechend.

(7) Absage durch den Anbieter. Muss der Anbieter einen Termin absagen, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(8) Technische Störungen. Kommt eine Videoverbindung aus Gründen nicht zustande, die im Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden liegen (z. B. fehlende Internetverbindung, ungeeignetes Endgerät), gilt der Termin als wahrgenommen und Absatz 3 findet Anwendung, sofern nicht innerhalb der Terminzeit ein alternativer Kommunikationsweg zustande kommt.

§ 10 Mitwirkungspflichten

(1) Eine belastbare Diagnostik setzt die aktive und wahrheitsgemäße Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden voraus.

(2) Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

a) Angaben zur Person, zur Vorgeschichte und zur aktuellen Situation vollständig und wahrheitsgemäß zu machen; b) angeforderte Unterlagen (z. B. Vorbefunde, Zeugnisse, Fremdanamnese) fristgerecht bereitzustellen; c) Fragebögen und Testverfahren eigenständig, ohne fremde Hilfe und ohne Hilfsmittel auszufüllen, sofern nichts anderes angewiesen ist; d) für eine störungsfreie, ungestörte und vertrauliche Umgebung sowie für funktionsfähige Technik (stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon) zu sorgen; e) laufende Behandlungen, Medikation sowie bestehende oder frühere Diagnosen mitzuteilen, soweit diese für die Fragestellung relevant sind.

(3) Verstöße gegen Absatz 2 können die Aussagekraft der Diagnostik erheblich einschränken oder aufheben. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die Diagnostik abzubrechen oder auf die eingeschränkte Aussagekraft im Befund hinzuweisen. Ein Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

(4) Aufzeichnungen der Termine durch die Kundin bzw. den Kunden (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 11 Befundbericht

(1) Der Befundbericht wird nach Abschluss der Diagnostik erstellt und in Textform übermittelt. Die auf der Website genannten Bearbeitungszeiten (z. B. „ca. 4 Wochen“) sind unverbindliche Richtwerte und keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Befundbericht ist ergebnisoffen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere auf die Feststellung einer Diagnose, besteht nicht. Auch ein Befund ohne Diagnosestellung stellt eine vollständige Vertragserfüllung dar; der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Befundbericht ist für die Kundin bzw. den Kunden bestimmt. Die Nutzung für eigene Zwecke sowie die Weitergabe an behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist ausdrücklich gestattet.

(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf und übernimmt keine Gewähr dafür, ob und in welchem Umfang Dritte – insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen, Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen, Schulen, Hochschulen oder Gerichte – den Befund anerkennen, übernehmen oder ihm folgen.

(5) Eine inhaltliche Änderung des Befundberichts auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden erfolgt nicht. Offensichtliche Schreib- oder Übertragungsfehler werden selbstverständlich korrigiert. Nachträgliche Ergänzungen aufgrund neuer Informationen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(6) Die Urheberrechte an Befundberichten, Auswertungen und sonstigen Ausarbeitungen verbleiben beim Anbieter. Eine Veröffentlichung, gewerbliche Verwertung oder Weitergabe an die Öffentlichkeit ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

§ 12 Keine Notfallversorgung

(1) Der Anbieter bietet keine Krisenintervention und keine Notfallversorgung. Es besteht keine Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Termine und der angegebenen Geschäftszeiten.

(2) In akuten Krisen- oder Notfallsituationen sind ausschließlich die regulären Notfallstrukturen zu nutzen: Notruf 112, der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117, die nächstgelegene psychiatrische Notfallambulanz oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222, kostenfrei und rund um die Uhr).

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung abzubrechen oder abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen und stattdessen auf geeignete Versorgungsstrukturen zu verweisen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin bzw. der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden des Anbieters.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der von Dritten bereitgestellten Kommunikationsdienste (Videodienst, E-Mail, Internetzugang), soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Die beteiligten approbierten Fachkräfte unterliegen der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO, erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der erteilten Einwilligungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(4) Termine und Erstgespräche finden über den vom Anbieter selbst gehosteten Videodienst Jitsi Meet statt. Ersatzweise – etwa bei technischen Störungen – kann Google Meet eingesetzt werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern und Speicherdauern enthält die Datenschutzerklärung.

(5) Es gelten die berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Behandlungs- und Untersuchungsunterlagen.

§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung, Abbruch

(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei a) nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 10; b) unwahren Angaben zu wesentlichen Umständen; c) beleidigendem, bedrohendem oder diskriminierendem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden; d) wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen; e) Zahlungsverzug trotz Mahnung.

(3) Im Fall der Kündigung durch den Anbieter aus einem von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.

(4) Abbruch nach Beginn der Diagnostik – volle Vergütung. Mit Beginn der Diagnostik ist das vereinbarte Gesamthonorar in voller Höhe geschuldet. Bricht die Kundin bzw. der Kunde den Diagnostikprozess danach ab, kündigt ihn oder nimmt weitere Termine nicht wahr, bleibt der Anspruch auf das Gesamthonorar bestehen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.

(5) Beginn der Diagnostik. Als Beginn der Diagnostik gilt der Eintritt des zeitlich frühesten der folgenden Ereignisse: a) Beginn des ersten diagnostischen Termins (Anamnese bzw. klinisches Interview); b) Freischaltung, Übersendung oder Bereitstellung der Fragebögen oder der Testbatterie; c) Beginn der Auswertung oder der Befunderstellung.

(6) Anrechnung ersparter Aufwendungen. Auf das Gesamthonorar nach Absatz 4 sind diejenigen Aufwendungen anzurechnen, die der Anbieter infolge des Abbruchs tatsächlich erspart (insbesondere noch nicht angefallene Honorare beteiligter Fachkräfte und noch nicht verbrauchte Testlizenzen). Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die Ersparnis höher ausgefallen ist.

(7) Unberührt bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 8, das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie – für Absagen vor Beginn der Diagnostik im Sinne von Absatz 5 – die Regelungen des § 9.

§ 16 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und die Kundin bzw. der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Für bereits geschlossene Verträge gilt stets die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist die Kundin bzw. der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.