test-adhs

Alles rund um ADHS

Hochsensibilität und ADHS

Von David Beck · · ca. 16 Min. Lesezeit

Warum manche Menschen Reize besonders tief spüren, während andere sie kaum filtern können – und wie eine professionelle Diagnose für beide Gruppen entscheidende Klarheit schaffen kann

Kostenloses Erstgespräch

Hochsensibilität – Die Welt in lebhaften und lauten Farben

Eine Hand berührt die ruhige Oberfläche eines Sees.

Was bedeutet Hochsensibilität im Kern?

Hochsensibilität (auch als Highly Sensitive Person, HSP, bezeichnet) ist keine formale Diagnose, sondern ein Persönlichkeitsmerkmal, bei dem das Nervensystem auf Reize besonders fein reagiert (Aron, 1996). Dies betrifft oft alle Sinneskanäle:

  • Auditive Eindrücke: Ein laufender Fernseher im Nebenzimmer oder das Surren eines Lüfters kann Hochsensible über Gebühr stressen.

  • Visuelle Reize: Grelles Licht, flackernde Bildschirme oder auffällige Farben erscheinen intensiver oder sogar unangenehm.

  • Emotionale Schwingungen: Viele Hochsensible nehmen Stimmungen und Untertöne in Gesprächen wahr, bevor andere sie überhaupt bemerken.

Hochsensibel oder ADHS — oder doch beides?

Mach unseren kostenlosen Selbsttest „ADHS oder Hochsensibilität" und bekomme in 5 Minuten eine erste fundierte Einschätzung.

→ Selbsttest starten

Wer hochsensibel ist, erlebt also eine verstärkte Wahrnehmung von Umwelt und Mitmenschen. Das kann sich positiv in tiefem Einfühlungsvermögen zeigen, bedeutet aber auch schnellere Überladung mit Eindrücken. Dieses Phänomen erklärt, warum manche Menschen nach einer kurzen Einkaufsrunde im vollen Supermarkt dringend Ruhe brauchen – das Gehirn musste so viele Details verarbeiten, dass es sich erschöpft fühlt.

Alltag und Gefühle: Fluch oder Segen?

Der Alltag für Hochsensible kann herausfordernd sein. Sie reagieren häufig stärker auf Konflikte und haben ein ausgeprägtes Harmoniebedürfnis. Lautstarke Diskussionen oder Unstimmigkeiten im Team können ihnen extrem zusetzen, weil sie die Spannungen intensiver empfinden. In Beziehungen wünschen sie sich oft klare Kommunikation, Rücksichtnahme auf ihre Grenzen und genügend Zeit, um Erlebtes zu verarbeiten.Allerdings bietet Hochsensibilität auch Stärken: Hochsensible sind oft sehr kreativ, nehmen feine Nuancen in Kunst und Musik wahr, setzen sich intensiv mit komplexen Themen auseinander und zeigen ein hohes Maß an Empathie. Ob es zum Fluch oder Segen wird, hängt nicht zuletzt davon ab, wie gut sie ihre Bedürfnisse im Alltag einbringen können – sei es durch Rückzugsorte, eine passende Berufswahl oder den bewussten Umgang mit Stressfaktoren.

Überforderung und Rückzug

Gerade weil Hochsensible so viele Eindrücke aufsaugen, kann es passieren, dass sie rascher erschöpft sind. Eine Geburtstagsfeier, die andere als kurzweilig empfinden, kann für sie ein anstrengender Marathon sein, da sie nicht nur die Gespräche mitverfolgen, sondern auch das Stimmengewirr, die Raumakustik, die Lichter und die Stimmungslage sämtlicher Gäste wahrnehmen. Rückzug ist dann eine natürliche Reaktion:

  • Stille Pausen: Ein Spaziergang in der Natur oder ein Buch in einem ruhigen Zimmer kann den Kopf wieder klären.

  • Selbstfürsorge: Wer hochsensibel ist, profitiert von klaren Grenzen und Zeitplänen, in denen man bewusst keine neuen Reize zulässt.

ADHS – Wenn Aufmerksamkeit zur täglichen Herausforderung wird

Neurobiologische Wurzeln von ADHS

ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) ist eine anerkannte Entwicklungsstörung, die auf neurobiologischen Unterschieden beruht (Kessler et al., 2006). Betroffene kämpfen nicht nur mit Konzentrationsproblemen, sondern häufig auch mit starker Impulsivität und einer verminderten Fähigkeit, unwichtige Reize auszublenden.

Das Gehirn von Menschen mit ADHS ist oft in einer Art „Dauerempfang“: Alle Sinneswahrnehmungen dringen gleich stark durch, ohne dass sie gut priorisiert werden. Während andere vielleicht das Ticken einer Uhr ausblenden, bleibt es für ADHS-Betroffene permanent präsent. Das kann zu ähnlichen Reizüberlastungen führen, wie sie Hochsensible kennen – nur entsteht diese Überflutung hier durch mangelnde Reizfilterung, nicht vorrangig durch eine erhöhte sensorische Empfindsamkeit.

Alltag zwischen Chaos und Hyperfokus

Im typischen ADHS-Alltag wechseln sich oft Phasen hektischer Unruhe mit Momenten des Hyperfokus ab (Brown, 2013). Wenn ein Thema stark interessiert, können Menschen mit ADHS hochmotiviert und überaus produktiv daran arbeiten – bis sie von einem neuen Impuls abgelenkt werden. Gleichzeitig fallen routinierte To-dos wie Steuererklärungen, Aufräumen oder administrative Aufgaben schwer, was schnell zu Chaos führen kann.

Dieses Spannungsfeld ist enorm anstrengend, weil Betroffene einerseits als sehr ideenreich oder leistungsstark gelten können, andererseits an banalen organisatorischen Aufgaben scheitern. Hinzu kommt, dass sie sich oft selbst dafür verurteilen („Warum kann ich das nicht wie alle anderen?“), was zu zusätzlichen Stress- und Versagensgefühlen führt.

Typische ADHS-Fallen:

  • Prokrastination: Wichtiges wird bis zur letzten Minute aufgeschoben.

  • Impulsive Handlungen: Ob voreilige Einkäufe oder übereilte Wortmeldungen im Meeting – Impulsivität kann zu peinlichen oder teuren Ausrutschern führen.

  • Emotionale Dysregulation: Rascher Wechsel von Euphorie zu Frustration oder Wutausbrüchen.

Überschneidungen – Warum Hochsensibilität und ADHS verwechselt werden können

Reizverarbeitung als Schlüssel

Bei beiden Phänomenen spielt die Verarbeitung von Reizen eine zentrale Rolle. Hochsensible haben feiner eingestellte Sinneskanäle; ADHS-Betroffene filtern Reize nur schwer. Das Ergebnis sieht auf den ersten Blick gleich aus: eine schnelle Überforderung in lauten, unstrukturierten oder emotional aufgeladenen Situationen. Sowohl Hochsensible als auch Menschen mit ADHS können sich dann zurückziehen oder gereizt reagieren, weil das System überlastet ist.

Intensive Gefühle und Empathie

Sowohl Hochsensible als auch manche ADHS-Betroffene gelten als emotional empfindsam. Im Fall von Hochsensibilität liegt das an der Tiefenwahrnehmung von Gefühlen; im Fall von ADHS kann es an einer raschen Reizverarbeitung und impulsgesteuerten Gefühlslage liegen. Ergebnis: Beide Gruppen neigen zu intensiven Stimmungsausschlägen.

Das bedeutet auch, dass Empathie ausgeprägt sein kann. Hochsensible fühlen sich stark in andere ein, während ADHS-Betroffene durch ihr offenes Reizsystem manchmal Stimmungen anderer besonders wahrnehmen. Diese Überschneidung in emotionaler Intensität trägt dazu bei, dass Laien nicht genau wissen, ob sie „nur“ sehr sensibel sind oder ob ADHS eine Rolle spielt.

Überhöhte Selbstvorwürfe

In beiden Fällen kommt es häufig zu Selbstzweifeln, wenn man den eigenen Ansprüchen oder den Erwartungen anderer nicht gerecht wird. Hochsensible tun sich schwer, in leistungsorientierten Strukturen zu bestehen, weil sie sich von Konflikten oder Lärm extrem gestresst fühlen. ADHS-Betroffene scheitern womöglich an streng vorgegebenen Deadlines, an Verwaltungsaufgaben oder an rigiden Tagesplänen. Beide Gruppen spüren die Diskrepanz zwischen eigenen Potenzialen und dem, was sie im Alltag tatsächlich abrufen können.

Erkennst du dich wieder?

Wenn du seit Jahren zwischen „vielleicht hochsensibel" und „vielleicht ADHS" schwankst, schafft eine professionelle Diagnostik Klarheit.

✓ Befund in ca. 4 Wochen statt monatelanger Warteliste

✓ Leitlinienkonform und offiziell anerkannt

✓ ★ 4,9 bei 64 Trustpilot-Bewertungen

✓ ★ 5,0 bei 40 Google-Bewertungen

→ 15-Min. Erstgespräch buchen

Kostenlos · unverbindlich · klärt vorab alle deine Fragen

Unterschiede – Wann liegt eher Hochsensibilität vor und wann eine ADHS?

Ursprung des Problems: Sinne vs. Selbststeuerung

Hochsensibilität beruht primär auf einer erhöhten sensorischen und emotionalen Empfänglichkeit. Menschen, die hochsensibel sind, geraten in Stress, weil sie zu viele subtile Reize aufnehmen – sie haben jedoch nicht zwingend Schwierigkeiten damit, Aufgaben zu planen oder Impulse zu kontrollieren.

ADHS hingegen legt den Fokus stärker auf Defizite in der Selbstregulation (Kessler et al., 2006). Wer ADHS hat, verfällt eher in Prokrastination oder impulsive Handlungen, weil es dem Gehirn an Strukturierungs- und Steuerungsfähigkeit mangelt. Während Hochsensible also „zu viel spüren“, filtern ADHS-Betroffene Reize nur unzureichend und kommen mit Planungs- und Organisationsanforderungen schlechter zurecht.

Zeitpunkt und Konstanz der Symptome

Hochsensibilität ist meist ein lebenslanger Begleiter, der sich schon in der Kindheit zeigen kann, aber erst in der Jugend oder im Erwachsenenalter richtig auffällt, wenn Leistungs- und Erwartungsdruck ansteigen (Aron, 1996). Bei ADHS hingegen ist meist schon früh erkennbar, dass Kinder unruhig oder unaufmerksam sind. Allerdings wird ADHS bei manchen Betroffenen erst spät festgestellt, weil sie kompensierende Strategien entwickeln.

Wenn Sie nur in bestimmten Phasen (z. B. bei großer Reizdichte) überfordert sind und sich sonst gut organisieren können, spricht das eher für Hochsensibilität. Treten Probleme mit Impulsivität und Organisation jedoch in allen Lebensbereichen auf, sollte man an ADHS denken.

Therapie und Umgang

Hochsensible profitieren oft von psychoedukativen Ansätzen, die ihnen helfen, eigene Grenzen wahrzunehmen und Reizpausen einzulegen. Bei ADHS kann darüber hinaus eine medizinische Therapie (z. B. Stimulanzien wie Methylphenidat) angezeigt sein, um die exekutiven Funktionen zu verbessern (Ramsay & Rostain, 2015).

Daher ist es entscheidend, beide Konzepte auseinanderzuhalten: Wer nur hochsensibel ist, braucht vielleicht kein ADHS-spezifisches Coaching. Und wer ADHS hat, kann nicht allein durch Rückzugsorte und sensible Selbstfürsorge den großen Teil seiner Schwierigkeiten lösen.

Arbeiten mit ADHS und Hochsensibilität: Wenn der Arbeitsalltag doppelt fordert

Im Job zeigt sich die Kombination aus ADHS und Hochsensibilität oft am deutlichsten — und am widersprüchlichsten. Das Großraumbüro ist dafür das perfekte Negativbeispiel: Die hochsensible Seite registriert jedes Tastaturklackern, jedes Gespräch am Nachbartisch, das Neonlicht. Die ADHS-Seite springt auf genau diese Reize an, statt sie auszublenden. Was für Kolleg:innen Hintergrundrauschen ist, ist für dich ein Dauerfeuer — und am Ende des Tages bist du erschöpft von Dingen, die „eigentlich keine Arbeit waren".

Dazu kommt ein zweiter Konflikt: Deadlines. Viele Menschen mit ADHS arbeiten unter Druck kurzfristig erstaunlich gut — der Adrenalinschub ersetzt die fehlende Anschubmotivation. Die hochsensible Seite zahlt dafür aber einen höheren Preis: Was sich im Moment wie produktiver Flow anfühlt, kippt schneller in Überreizung und braucht länger zur Erholung. Wer beides mitbringt, kennt das Muster: Sprint, Crash, Scham, nächster Sprint.

Drei Strategien, die im Arbeitsalltag tatsächlich einen Unterschied machen:

1. Reizmanagement vor Zeitmanagement. Bevor du die zehnte To-do-App testest: Reduziere zuerst die Reizlast. Noise-Cancelling-Kopfhörer, ein fester reizarmer Arbeitsplatz (und sei es ein gebuchter Meetingraum für zwei Stunden), Benachrichtigungen konsequent aus. Ein reizärmeres Umfeld macht jede Konzentrationsstrategie doppelt so wirksam.

2. Timeboxing mit eingebauten Erholungsfenstern. Arbeite in klaren Blöcken (z. B. 45 Minuten), aber plane die Pausen als Rückzug, nicht als Reizwechsel — fünf Minuten aus dem Fenster schauen statt fünf Minuten Instagram. Für die ADHS-Seite schafft der Block Struktur, für die hochsensible Seite verhindert die echte Pause den schleichenden Overload.

3. Den eigenen Rhythmus verhandeln statt verstecken. Viele Betroffene maskieren jahrelang — und verhandeln nie. Dabei sind die wirksamsten Anpassungen oft banal: Homeoffice-Tage für Konzentrationsarbeit, Meetings gebündelt statt über den Tag verstreut, schriftliche statt spontaner Aufgabenübergaben. Du musst dafür keine Diagnose offenlegen; „Ich arbeite nachweislich besser, wenn …" ist ein legitimes Argument.

Wenn du dich in diesem Spannungsfeld wiedererkennst und wissen willst, welcher Anteil bei dir überwiegt: Der kostenlose Selbsttest „ADHS oder Hochsensibilität?" gibt dir in wenigen Minuten eine erste Einordnung. Mehr zum Thema Beruf findest du außerdem in Beruf & ADHS.

Wann eine ADHS-Diagnostik hilfreich sein kann – trotz Hochsensibilität

Verwirrung vermeiden

Viele Menschen nehmen an, sie seien „bloß hochsensibel“, weil sie sich leicht überfordert fühlen und sehr emotional reagieren. Doch wenn sie über Jahre hinweg feststellen, dass sie strukturell Probleme mit Organisation, Zeiteinteilung und Selbstdisziplin haben, kann das auf ADHS hindeuten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, nicht nur auf Hochsensibilität zu schauen, sondern auch einen ADHS-Test in Betracht zu ziehen (Faraone, Biederman & Mick, 2006).

Eine gründliche ADHS-Diagnostik klärt, ob neurobiologische Faktoren die Reizüberlastung verschärfen. Wer nämlich ausschließlich an Hochsensibilität arbeitet – zum Beispiel durch Meditation, Rückzug und Entspannungsübungen –, aber grundlegende ADHS-Mechanismen unbeachtet lässt, wird langfristig nur Teilerfolge erzielen.

Chancen einer korrekten Diagnose

  • Gezieltere Maßnahmen: Eine klare ADHS-Diagnose eröffnet die Option auf medikamentöse Begleitung, Coaching oder Verhaltenstherapie, was die alltägliche Funktionsfähigkeit stark verbessern kann.

  • Selbstakzeptanz: Viele Betroffene erleben eine große Erleichterung, wenn sie verstehen, dass ihr „Chaos“ oder ihre ständige Abgelenktheit eine neurobiologische Ursache hat. Dadurch sinken Selbstvorwürfe und Schuldgefühle.

  • Abgrenzung: Hochsensibilität mag weiterhin bestehen, aber man erkennt, was davon wirklich Empfindsamkeit und was davon exekutive Funktionsstörung ist. So kann man beides spezifisch angehen, anstatt alles in denselben Topf zu werfen.

Bereit für mehr Klarheit?

Wenn du seit Jahren zwischen „vielleicht hochsensibel" und „vielleicht ADHS" schwankst, schafft eine professionelle Diagnostik Klarheit.

✓ Befund in ca. 4 Wochen statt monatelanger Warteliste

✓ Leitlinienkonform und offiziell anerkannt

★ 4,9 bei 64 Trustpilot-Bewertungen

★ 5,0 bei 40 Google-Bewertungen

→ Zu deinem Beratungsgespräch

Kostenlos · unverbindlich · klärt vorab alle deine Fragen

Alltagsstrategien – Hochsensibilität und ADHS im Blick behalten

Selektiver Rückzug vs. Strukturierung

  • Für Hochsensible: Planen Sie regelmäßige Erholungsphasen, in denen Sie bewusst keine Reize zulassen. Ein ruhiger Abend ohne Social Media, mit gedimmtem Licht und entspanntem Lesen kann Wunder wirken.

  • Für ADHS-Betroffene: Klare Tagesabläufe, To-do-Listen und Timeboxing helfen, den Tag zu strukturieren. Pausen sind auch wichtig, dürfen aber nicht zu impulsivem „Driften“ verleiten.

Kommunikation und Abgrenzung

  • Offenes Aussprechen: Erklären Sie Familie oder Kolleg*innen, warum Sie manchmal eine ruhigere Umgebung brauchen oder warum Ihnen das Planen schwerfällt. Verständnis vom Umfeld kann den Druck erheblich reduzieren.

  • Grenzen setzen: Sowohl Hochsensible als auch ADHS-Betroffene sind oft geneigt, sich zu übernehmen – die einen aus Harmoniebedürfnis, die anderen, weil sie ihre Zeit schlecht einschätzen. Üben Sie das bewusste „Nein sagen“, um Überlastung zu vermeiden.

Hilfreiche Techniken

  • Meditation und Achtsamkeit: Hochsensible lernen, Eindrücke bewusst zu filtern, statt sich zu verlieren. ADHS-Betroffene trainieren, den Fokus länger auf einer Sache zu halten.

  • Digitale Tools: Apps für Zeitmanagement oder Erinnerung, digitale Kalender mit Alarmfunktion, Noise-Cancelling-Kopfhörer usw. können den Alltag strukturieren, sowohl gegen sensorische als auch gegen Aufmerksamkeitsüberlastung helfen.

Zwischen Reizempfindlichkeit und Unruhe liegt Erkenntnis

Hochsensibilität und ADHS überschneiden sich häufig in dem Gefühl, von Reizen oder Eindrücken schnell überfordert zu sein. Beide Gruppen sind anfällig für innere Unruhe, emotionale Intensität und das Bedürfnis nach Rückzug. Dennoch unterscheiden sie sich in ihrem Kern: Während Hochsensibilität auf einer erhöhten sensorischen und emotionalen Wahrnehmungsfähigkeit beruht, ist ADHS eine neurobiologische Störung der Selbststeuerung und Exekutivfunktionen.

Wer sich in beiden Beschreibungen wiederfindet, sollte in Betracht ziehen, ob nicht eine kombinierte Problemlage vorliegen könnte – etwa eine hochsensible Persönlichkeit, die zugleich von ADHS-Symptomen betroffen ist. Eine professionelle Diagnostik verschafft Sicherheit, ob es „nur“ um Feinfühligkeit oder um ADHS-typische Mechanismen geht, die das Leben erschweren.

Der entscheidende Gewinn: Man kann die jeweils passenden Strategien entwickeln. Hochsensible profitieren von Reizreduktion und tiefem Verständnis für ihre Empfindungen, ADHS-Betroffene von medikamentösen und strukturellen Hilfen. Beides kann Hand in Hand gehen, wenn man sich bewusst macht, was im eigenen Erleben wovon herrührt – und dass es kein persönliches Versagen, sondern ein Zusammenspiel unterschiedlicher neuronaler und seelischer Faktoren ist.

Literatur

  • Aron, E. N. (1996). The Highly Sensitive Person: How to Thrive When the World Overwhelms You. Broadway Books.

  • Brown, T. E. (2013). A New Understanding of ADHD in Children and Adults: Executive Function Impairments. Routledge.

  • Faraone, S. V., Biederman, J., & Mick, E. (2006). The age-dependent decline of attention deficit hyperactivity disorder: A meta-analysis of follow-up studies. Psychological Medicine, 36(2), 159–165.

  • Kessler, R. C., Adler, L. A., Barkley, R., Biederman, J., Conners, C. K., Demler, O., … & Zaslavsky, A. M. (2006). The prevalence and correlates of adult ADHD in the United States: Results from the National Comorbidity Survey Replication. American Journal of Psychiatry, 163(4), 716–723.

  • Ramsay, J. R., & Rostain, A. L. (2015). Cognitive Behavioral Therapy for Adult ADHD: An Integrative Psychosocial and Medical Approach (2nd ed.). Routledge.

(Hinweis: Wer über längere Zeit Schwierigkeiten mit Reizüberflutung, Konzentration oder Impulsivität hat, sollte professionelle Hilfe in Betracht ziehen. Hochsensibilität ist keine Diagnose, während ADHS eine anerkannte Störung ist, die sich wirksam behandeln lässt.)

Weiterlesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
test-adhs.de · Stand: 05.09.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen, die über die Websites test-adhs.de und test-autismus.de angeboten werden, zwischen

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de
Telefon: 0177 / 737 37 19

– nachfolgend „Anbieter“ – und der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kundin“ bzw. „Kunde“.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an volljährige Personen (mindestens 18 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie kann jederzeit auf der Website abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 Gegenstand der Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt psychologisch-diagnostische Dienstleistungen im Fernabsatz, insbesondere:

  • ADHS-Diagnostik
  • Autismus-Diagnostik
  • AuDHS-Diagnostik (kombinierte Abklärung)
  • Coaching- und Beratungsleistungen
  • kostenlose Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website

(2) Die diagnostischen Leistungen umfassen typischerweise Anamnese und klinisches Interview, den Einsatz standardisierter und lizenzierter Testverfahren sowie die Erstellung eines schriftlichen Befundberichts. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

(3) Die Leistungen werden ganz oder überwiegend per Videosprechstunde, Telefon und über gesicherte Online-Verfahren erbracht.

Abgrenzung – was nicht Gegenstand des Vertrages ist

(4) Der Anbieter schuldet eine sorgfältige, dem anerkannten fachlichen Standard entsprechende diagnostische Dienstleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

(5) Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages sind:

a) Psychotherapie oder sonstige Heilbehandlung; b) die Verordnung, Empfehlung oder Anpassung von Arzneimitteln (insbesondere keine Verordnung von Stimulanzien oder anderen Medikamenten); c) die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepten, Attesten oder Gutachten für Behörden, Gerichte, Versicherungen, Prüfungsämter oder Arbeitgeber; d) Krisenintervention, Notfallversorgung oder eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit; e) eine laufende Betreuung oder Nachsorge über die vereinbarte Leistung hinaus.

(6) Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website sind unverbindliche Informationsangebote ohne diagnostischen Aussagewert. Sie ersetzen keine fachliche Abklärung und begründen kein Vertragsverhältnis.

§ 3 Qualifikation und fachliche Verantwortung

(1) Die Erhebung, Durchführung und Aufbereitung der diagnostischen Verfahren erfolgt durch psychologisch qualifizierte Personen.

(2) Die diagnostische Beurteilung sowie die abschließende fachliche Abnahme des Befundberichts erfolgen ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft (Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Ärztin/Arzt). Nur diese trifft die diagnostische Aussage.

(3) Personen ohne Approbation treffen zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche diagnostische Aussage. Äußerungen im Rahmen von Vorgesprächen, Terminierung oder organisatorischer Begleitung stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich eines Ergebnisses.

§ 4 Kostenloses Erstgespräch (Beratungsgespräch)

Kostenfreiheit und Unverbindlichkeit

(1) Vor jeder Diagnostik steht ein kostenloses Erstgespräch von rund 15 Minuten zur Verfügung.

(2) Das Erstgespräch ist für die Kundin bzw. den Kunden zu 100 % kostenfrei. Es entstehen weder unmittelbar noch nachträglich Kosten, Gebühren oder Auslagen.

(3) Das Erstgespräch verpflichtet zu nichts. Es begründet insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung einer Diagnostik und keine Zahlungspflicht.

(4) Das Erstgespräch kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgesagt oder abgebrochen werden.

Zweck und Inhalt

(5) Zweck des Erstgesprächs ist ausschließlich die gemeinsame Klärung, ob eine ADHS-, Autismus- oder AuDHS-Testung im Einzelfall sinnvoll und fachlich angezeigt ist, sowie die Klärung des organisatorischen Ablaufs, der Kosten und des Zeitrahmens.

(6) Das Erstgespräch dient der Orientierung. Es ist keine diagnostische Untersuchung und ersetzt eine solche nicht.

Keine Diagnose im Erstgespräch

(7) Im Erstgespräch können keine verbindlichen Aussagen zu einer Diagnosestellung getroffen werden. Eine Diagnose kann ausschließlich im Rahmen der vollständigen Diagnostik und ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft gestellt werden (§ 3 Abs. 2).

(8) Einschätzungen, Eindrücke oder Hinweise, die im Erstgespräch geäußert werden, sind unverbindlich, stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes späteres Ergebnis.

(9) Das Erstgespräch ist keine Heilbehandlung, keine Therapie und keine Krisenintervention. Für akute Krisen gilt § 12.

Im Erstgespräch vereinbarte Testtermine

(10) Wichtig: Werden im Erstgespräch konkrete Testtermine vereinbart, sind diese für beide Seiten verbindlich. Es gelten die Fristen und Folgen nach § 9 dieser AGB. Auf diesen Umstand wird im Erstgespräch gesondert hingewiesen.

(11) Formfreiheit. Die im Erstgespräch mündlich getroffene Vereinbarung eines Testtermins ist rechtlich bindend. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Schriftform und keiner gesonderten schriftlichen Bestätigung. Eine im Anschluss versandte Terminbestätigung in Textform dient allein der Dokumentation und dem Nachweis; ihr Ausbleiben berührt die Wirksamkeit der mündlich getroffenen Vereinbarung nicht.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

(12) Für das Erstgespräch gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Diagnostik: Mindestalter 18 Jahre, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (§ 1 Abs. 2), ein Endgerät mit stabiler Internetverbindung sowie eine ruhige, ungestörte und vertrauliche Umgebung.

(13) Aufzeichnungen des Erstgesprächs (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet; § 10 Abs. 4 gilt entsprechend.

(14) Auch im Erstgespräch werden Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet. Es gilt § 14 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des Buchungs- bzw. Anfrageformulars oder mit der verbindlichen Zusage im Rahmen eines Erstgesprächs gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(4) Bei kostenpflichtigen Buchungen über die Website erfolgt die Bestellung über eine als solche eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche („zahlungspflichtig buchen“). Vor Absenden werden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten sowie die Widerrufsbelehrung angezeigt.

(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und der Kundin bzw. dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform übermittelt.

§ 6 Ablehnung von Testanfragen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Testanfragen abzulehnen, ohne dies im Einzelnen begründen zu müssen.

(2) Gründe für eine Ablehnung sind insbesondere:

a) interne Vorgangsregulierung und Priorisierung; b) Auslastung der verfügbaren Kapazitäten; c) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung im Einzelfall nicht zwingend erforderlich ist; d) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung dem Wohl der betroffenen Person abträglich wäre oder ihr nicht dient; e) das Vorliegen von Umständen, die eine Diagnostik im Fernformat fachlich nicht vertretbar erscheinen lassen (z. B. akute Krisensituation, Erforderlichkeit einer unmittelbaren persönlichen Versorgung).

(3) Erfolgt die Ablehnung vor Vertragsschluss, entstehen der Kundin bzw. dem Kunden keinerlei Kosten.

(4) Erfolgt die Ablehnung aus einem der in Absatz 2 genannten sachlichen Gründe nach Vertragsschluss, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet, soweit nicht bereits Leistungen erbracht und von der Kundin bzw. dem Kunden abgenommen wurden. Weitergehende Ansprüche der Kundin bzw. des Kunden bestehen nicht.

(5) Der Anbieter wird im Fall einer Ablehnung nach Möglichkeit auf geeignete alternative Anlaufstellen hinweisen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise.

(2) Der Preis umfasst die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Bestandteile. Zusatzleistungen (z. B. Zweitausfertigungen, ergänzende Stellungnahmen, zusätzliche Termine) werden gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl der auf der Website angebotenen Zahlungsarten. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig zu machen.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Gerät die Kundin oder der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

(6) Kostenerstattung: Die Leistungen des Anbieters sind private Selbstzahlerleistungen. Eine Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen oder durch Beihilfestellen wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Die Klärung einer möglichen Erstattung obliegt allein der Kundin bzw. dem Kunden.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem die Kundin bzw. der Kunde dazu die ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt (§ 356 BGB).

Der Anbieter holt diese Zustimmung und Bestätigung vor Leistungsbeginn gesondert und dokumentiert ein.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: test-adhs.de – David Beck, Emil-Geis-Str. 41, 81379 München, E-Mail: kontakt@test-adhs.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Termine, Absagen, Nichterscheinen

(1) Verbindlichkeit. Vereinbarte Testtermine, Anamnese- und Auswertungstermine sind verbindlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Termine, die im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs vereinbart wurden.

(1a) Bindung ohne Schriftform. Die Terminvereinbarung ist formfrei wirksam. Eine im Beratungsgespräch mündlich getroffene Absprache über einen Testtermin ist rechtlich bindend und erfordert keine weitere Schriftform, keine Unterschrift und keine gesonderte schriftliche Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden. Die Rechtsfolgen dieses Paragraphen – insbesondere das Ausfallhonorar nach Absatz 3 – gelten daher auch für rein mündlich vereinbarte Termine. Eine Terminbestätigung in Textform wird zu Dokumentationszwecken versandt; sie ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.

(1b) Absagen dagegen in Textform. Abweichend hiervon bedarf eine Absage oder Verlegung durch die Kundin bzw. den Kunden zu Nachweiszwecken der Textform (Absatz 2). Eine mündliche Absage genügt nicht.

(2) Kostenfreie Absage. Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim Anbieter in Textform (E-Mail an kontakt@test-adhs.de oder über den im Terminbestätigungs-Schreiben genannten Weg).

(3) Ausfallhonorar. Bei a) Nichterscheinen ohne Absage (No-Show) oder b) Absage später als 24 Stunden vor Terminbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des für die betreffende Diagnostik vereinbarten Gesamthonorars fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Absage begründet oder unbegründet erfolgt und ob sie verspätet übermittelt wurde.

(4) Gegenbeweis. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend oder entfällt. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Ausnahmen. Ein Ausfallhonorar wird nicht erhoben, wenn die Absage auf einem Umstand beruht, den die Kundin bzw. der Kunde nicht zu vertreten hat und der ihr bzw. ihm die Wahrnehmung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht (z. B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall in der Familie). Der Anbieter kann einen geeigneten Nachweis verlangen.

(6) Verspätung. Erscheint die Kundin bzw. der Kunde verspätet, verkürzt sich die Termindauer entsprechend. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ist der Anbieter berechtigt, den Termin als nicht wahrgenommen zu behandeln; Absatz 3 gilt entsprechend.

(7) Absage durch den Anbieter. Muss der Anbieter einen Termin absagen, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(8) Technische Störungen. Kommt eine Videoverbindung aus Gründen nicht zustande, die im Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden liegen (z. B. fehlende Internetverbindung, ungeeignetes Endgerät), gilt der Termin als wahrgenommen und Absatz 3 findet Anwendung, sofern nicht innerhalb der Terminzeit ein alternativer Kommunikationsweg zustande kommt.

§ 10 Mitwirkungspflichten

(1) Eine belastbare Diagnostik setzt die aktive und wahrheitsgemäße Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden voraus.

(2) Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

a) Angaben zur Person, zur Vorgeschichte und zur aktuellen Situation vollständig und wahrheitsgemäß zu machen; b) angeforderte Unterlagen (z. B. Vorbefunde, Zeugnisse, Fremdanamnese) fristgerecht bereitzustellen; c) Fragebögen und Testverfahren eigenständig, ohne fremde Hilfe und ohne Hilfsmittel auszufüllen, sofern nichts anderes angewiesen ist; d) für eine störungsfreie, ungestörte und vertrauliche Umgebung sowie für funktionsfähige Technik (stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon) zu sorgen; e) laufende Behandlungen, Medikation sowie bestehende oder frühere Diagnosen mitzuteilen, soweit diese für die Fragestellung relevant sind.

(3) Verstöße gegen Absatz 2 können die Aussagekraft der Diagnostik erheblich einschränken oder aufheben. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die Diagnostik abzubrechen oder auf die eingeschränkte Aussagekraft im Befund hinzuweisen. Ein Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

(4) Aufzeichnungen der Termine durch die Kundin bzw. den Kunden (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 11 Befundbericht

(1) Der Befundbericht wird nach Abschluss der Diagnostik erstellt und in Textform übermittelt. Die auf der Website genannten Bearbeitungszeiten (z. B. „ca. 4 Wochen“) sind unverbindliche Richtwerte und keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Befundbericht ist ergebnisoffen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere auf die Feststellung einer Diagnose, besteht nicht. Auch ein Befund ohne Diagnosestellung stellt eine vollständige Vertragserfüllung dar; der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Befundbericht ist für die Kundin bzw. den Kunden bestimmt. Die Nutzung für eigene Zwecke sowie die Weitergabe an behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist ausdrücklich gestattet.

(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf und übernimmt keine Gewähr dafür, ob und in welchem Umfang Dritte – insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen, Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen, Schulen, Hochschulen oder Gerichte – den Befund anerkennen, übernehmen oder ihm folgen.

(5) Eine inhaltliche Änderung des Befundberichts auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden erfolgt nicht. Offensichtliche Schreib- oder Übertragungsfehler werden selbstverständlich korrigiert. Nachträgliche Ergänzungen aufgrund neuer Informationen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(6) Die Urheberrechte an Befundberichten, Auswertungen und sonstigen Ausarbeitungen verbleiben beim Anbieter. Eine Veröffentlichung, gewerbliche Verwertung oder Weitergabe an die Öffentlichkeit ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

§ 12 Keine Notfallversorgung

(1) Der Anbieter bietet keine Krisenintervention und keine Notfallversorgung. Es besteht keine Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Termine und der angegebenen Geschäftszeiten.

(2) In akuten Krisen- oder Notfallsituationen sind ausschließlich die regulären Notfallstrukturen zu nutzen: Notruf 112, der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117, die nächstgelegene psychiatrische Notfallambulanz oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222, kostenfrei und rund um die Uhr).

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung abzubrechen oder abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen und stattdessen auf geeignete Versorgungsstrukturen zu verweisen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin bzw. der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden des Anbieters.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der von Dritten bereitgestellten Kommunikationsdienste (Videodienst, E-Mail, Internetzugang), soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Die beteiligten approbierten Fachkräfte unterliegen der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO, erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der erteilten Einwilligungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(4) Termine und Erstgespräche finden über den vom Anbieter selbst gehosteten Videodienst Jitsi Meet statt. Ersatzweise – etwa bei technischen Störungen – kann Google Meet eingesetzt werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern und Speicherdauern enthält die Datenschutzerklärung.

(5) Es gelten die berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Behandlungs- und Untersuchungsunterlagen.

§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung, Abbruch

(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei a) nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 10; b) unwahren Angaben zu wesentlichen Umständen; c) beleidigendem, bedrohendem oder diskriminierendem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden; d) wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen; e) Zahlungsverzug trotz Mahnung.

(3) Im Fall der Kündigung durch den Anbieter aus einem von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.

(4) Abbruch nach Beginn der Diagnostik – volle Vergütung. Mit Beginn der Diagnostik ist das vereinbarte Gesamthonorar in voller Höhe geschuldet. Bricht die Kundin bzw. der Kunde den Diagnostikprozess danach ab, kündigt ihn oder nimmt weitere Termine nicht wahr, bleibt der Anspruch auf das Gesamthonorar bestehen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.

(5) Beginn der Diagnostik. Als Beginn der Diagnostik gilt der Eintritt des zeitlich frühesten der folgenden Ereignisse: a) Beginn des ersten diagnostischen Termins (Anamnese bzw. klinisches Interview); b) Freischaltung, Übersendung oder Bereitstellung der Fragebögen oder der Testbatterie; c) Beginn der Auswertung oder der Befunderstellung.

(6) Anrechnung ersparter Aufwendungen. Auf das Gesamthonorar nach Absatz 4 sind diejenigen Aufwendungen anzurechnen, die der Anbieter infolge des Abbruchs tatsächlich erspart (insbesondere noch nicht angefallene Honorare beteiligter Fachkräfte und noch nicht verbrauchte Testlizenzen). Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die Ersparnis höher ausgefallen ist.

(7) Unberührt bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 8, das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie – für Absagen vor Beginn der Diagnostik im Sinne von Absatz 5 – die Regelungen des § 9.

§ 16 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und die Kundin bzw. der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Für bereits geschlossene Verträge gilt stets die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist die Kundin bzw. der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.