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Reisen mit ADHS: Wie du Vorbereitung, Medikamente und Reizüberflutung wirklich in den Griff bekommst

Von David Beck · · ca. 14 Min. Lesezeit

Reisen ist für ein ADHS-Gehirn eine paradoxe Angelegenheit. Auf der einen Seite: neue Orte, neue Reize, dieser wunderbare Dopamin-Kick, den unbekannte Umgebungen auslösen. Kaum etwas fühlt sich für viele Betroffene so lebendig an wie der erste Morgen in einer fremden Stadt. Auf der anderen Seite: Koffer packen, Dokumente organisieren, pünktlich am Gate sein, stundenlang stillsitzen, mit Zeitverschiebung klarkommen und am Ziel nicht von der schieren Menge an Eindrücken überrollt werden. Genau die Dinge also, bei denen exekutive Funktionen und Reizfilterung gefragt sind – die zwei Baustellen, an denen ADHS am zuverlässigsten hakt.

Die gute Nachricht vorweg: Reisen mit ADHS ist absolut machbar, und zwar richtig gut. Du musst nur wissen, wo die typischen Fallgruben liegen, und ein paar davon vorher zuschütten. Dieser Artikel geht der Reihe nach durch: die Vorbereitung, das heikle Thema Medikamente über Ländergrenzen, den Flug und das ewige Sitzen, den Jetlag und schließlich das Ankommen mit all seinen Reizen.

Eine Sache vorab, weil sie wichtig ist: Beim Thema Medikamentenmitnahme gebe ich dir den aktuellen Stand und die offiziellen Anlaufstellen – aber keine Rechtsberatung und keine Gewähr. Regeln ändern sich, und sie unterscheiden sich von Land zu Land teils drastisch. Frag im Zweifel immer noch einmal bei den zuständigen Stellen nach. Mehr dazu unten.

Szenerie in einem Terminal an einem Flughafen, getaucht in sepia Farben in der Abendsonne. Es sind die Stühle im Wartebereich zu sehen.
Flughafen im Abendlicht – für ADHS-Gehirne Faszination und Reizüberflutung zugleich.

Warum Reisen dein Gehirn gleichzeitig liebt und fürchtet

Bevor wir in die Praxis gehen, lohnt ein kurzer Blick unter die Haube – denn wenn du verstehst, warum bestimmte Dinge schwerfallen, nimmst du es weniger persönlich und planst klüger.

ADHS-Gehirne sind auf Neues geeicht. Unbekannte Situationen und Reize aktivieren das dopaminerge Belohnungssystem besonders stark – deshalb fühlt sich der Aufbruch oft euphorisierend an und die Reise selbst kann phasenweise die beste Konzentration seit Wochen bescheren. Das ist die Sonnenseite.

Die Schattenseite: Genau dieselbe Reise verlangt permanent nach Planung, Zeitgefühl, Impulskontrolle und der Fähigkeit, Reize zu sortieren. Das sind Kernbereiche der exekutiven Funktionen. Dazu kommt, dass viele Erwachsene mit ADHS Reize schlicht intensiver verarbeiten. Studien zeigen einen deutlichen Zusammenhang zwischen ADHS-Merkmalen und erhöhter sensorischer Verarbeitungssensibilität – die Umwelt kommt lauter, greller und dichter an, als sie bei anderen ankommt (Panagiotidi et al., 2020). Und schließlich hat das ADHS-Gehirn oft einen nach hinten verschobenen inneren Takt, was Zeitzonenwechsel besonders unangenehm macht (Bijlenga et al., 2019). Behalte diese drei Punkte im Kopf – sie erklären fast jede Reisehürde, die gleich kommt.

Teil 1: Die Vorbereitung – hier entsteht das halbe Chaos (oder eben nicht)

Der ehrliche Satz, den kaum jemand ausspricht: Die meisten Reisekatastrophen mit ADHS passieren nicht am Reiseziel, sondern in den 48 Stunden davor. Vergessener Pass, Medikamente knapp, Wecker überhört, in letzter Sekunde losgehetzt. Wer die Vorbereitung entschärft, gewinnt den Großteil der Entspannung.

Arbeite mit einer festen, wiederverwendbaren Packliste. Nicht jedes Mal neu nachdenken – Nachdenken ist genau der Schritt, an dem ADHS gern aussteigt. Leg dir eine digitale Standardliste an, die du bei jeder Reise nur anpasst. Ordne sie nach Kategorien (Dokumente, Medikamente, Technik, Kleidung, Kulanz), damit dein Blick nicht in einer Bleiwüste versinkt.

Pack früher, als sich vernünftig anfühlt. Das „Ich mach das morgen früh"-Versprechen ist bei ADHS ein Verräter. Leg Pass, Tickets, Ladekabel und Medikamente schon Tage vorher an einen einzigen, festen „Startplatz" – eine Kiste, eine Ecke, ein bestimmter Stuhl. Alles, was reisefertig ist, wandert dorthin. So sammelt sich dein Gepäck von selbst, statt in einer einzigen Panik-Session entstehen zu müssen.

Baue absurd großzügige Zeitpuffer ein. Zeitblindheit – die Schwierigkeit, Zeiträume realistisch einzuschätzen – ist bei ADHS Alltag. Rechne nicht mit der optimalen Fahrzeit, sondern mit der Version, in der die Bahn ausfällt und du den Schlüssel noch einmal suchst. Am Flughafen zu früh und entspannt zu sein ist ein Luxus, kein Fehler.

Digitalisiere deine wichtigen Dokumente. Fotografiere Pass, Personalausweis, Buchungen, Versicherungskarte und – ganz wichtig für dieses Thema – deine Medikamenten-Bescheinigung. Leg sie in eine Cloud und/oder schick sie dir selbst per Mail. Wenn im Trubel etwas verloren geht, hast du wenigstens die Kopie.

Ein oft vergessener Punkt: Rezepte und Nachschub. Kläre vor der Buchung, ob deine Medikamente für die gesamte Reisedauer plus Puffer reichen. Gerade bei verschreibungspflichtigen Stimulanzien kannst du im Ausland nicht eben nachkaufen, und in vielen Ländern ist der Wirkstoff gar nicht oder nur unter anderem Namen erhältlich. Sprich rechtzeitig mit deiner Ärztin oder deinem Arzt – „rechtzeitig" heißt hier: Wochen vorher, nicht Tage.

Teil 2: Medikamente über Grenzen – das Thema, bei dem du nicht schludern solltest

Jetzt wird es ernst, denn hier geht es nicht um Komfort, sondern um Recht. Viele gängige ADHS-Medikamente – etwa Methylphenidat (Ritalin, Medikinet, Concerta) oder Amphetamin- und Lisdexamfetamin-Präparate (Elvanse, Attentin) – fallen in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Das heißt: Du darfst sie mitführen, aber nur mit den richtigen Papieren. Und ausgerechnet der Papierkram ist die ADHS-Achillesferse. Also lies diesen Teil bitte in Ruhe.

Innerhalb des Schengen-Raums

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gibt es die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Der Ablauf (ADHS Deutschland e. V., o. J.; BfArM, o. J.):

  1. Deine behandelnde Ärztin oder dein Arzt füllt die Bescheinigung aus – mit Wirkstoff, Dosierung (Einzel- und Tagesdosis) und Reisedauer.
  2. Diese Bescheinigung muss anschließend von der zuständigen obersten Gesundheitsbehörde beglaubigt werden – in Deutschland in der Regel über das Gesundheitsamt.
  3. Sie gilt üblicherweise für maximal 30 Tage und grundsätzlich pro Wirkstoff. Wer länger reist oder mehrere betäubungsmittelpflichtige Substanzen nimmt, braucht entsprechend mehrere bzw. aufeinanderfolgende Bescheinigungen.

Führe sie zusammen mit deinem Ausweis im Handgepäck mit – nicht im aufgegebenen Koffer, den du unterwegs nicht erreichst.

Außerhalb des Schengen-Raums

Hier wird es individueller. Für Länder außerhalb des Schengen-Raums gelten die nationalen Regelungen des Ziel- und jedes Transitlandes (BfArM, o. J.). Empfohlen wird eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung (in der Regel auf Englisch), die Wirkstoff, Einzel- und Tagesdosis sowie Reisedauer ausweist (ADHS Deutschland e. V., o. J.).

Der entscheidende Schritt, den viele überspringen: Frag vor der Reise bei der diplomatischen Vertretung – Botschaft oder Konsulat – deines Ziellandes in Deutschland nach den konkreten Einfuhrbestimmungen (ADHS Deutschland e. V., o. J.). Das ist kein Bürokraten-Overkill, sondern kann dir echten Ärger ersparen.

Länder, bei denen du besonders aufpassen musst

In einigen Ländern sind Stimulanzien stark reglementiert oder schlicht verboten – teils mit empfindlichen Konsequenzen bei Verstößen. Länder wie Japan, die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur oder Saudi-Arabien sind bekannt für strenge Regeln rund um bestimmte ADHS-Wirkstoffe; teilweise sind Genehmigungen im Voraus nötig oder einzelne Präparate ganz untersagt. Verlass dich hier auf keine pauschale Internet-Aussage (auch nicht auf diese), sondern hol dir die verbindliche Auskunft direkt bei der jeweiligen Botschaft und beim Internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB). Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates.

Kurz-Checkliste Medikamente:

  • Reicht der Vorrat für Reisedauer plus Puffer?
  • Schengen: Art.-75-Bescheinigung ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt?
  • Nicht-Schengen: mehrsprachige ärztliche Bescheinigung dabei?
  • Bei Botschaft/Konsulat des Ziellandes nach Einfuhrregeln gefragt?
  • Alles im Handgepäck, in Originalverpackung mit Beipackzettel?
  • Digitale Kopie der Bescheinigung in der Cloud?

Und der wichtigste Satz dieses Abschnitts, weil er sich lohnt, doppelt zu sagen: Dies ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung und ohne Gewähr. Bestimmungen ändern sich. Kläre deinen konkreten Fall rechtzeitig mit deiner Ärztin bzw. deinem Arzt, dem BfArM und der Vertretung des Ziellandes ab.

Teil 3: Der Flug und das ewige Sitzen

Für viele ist der Flug der unangenehmste Teil: eingesperrt, festgeschnallt, unterreizt und überreizt zugleich. Der körperliche Bewegungsdrang trifft auf eine Umgebung, die genau das nicht erlaubt. Kein Wunder, dass die Anspannung steigt.

Buche strategisch. Ein Gangplatz ist bei ADHS oft Gold wert – du kannst aufstehen, ohne dreimal „Entschuldigung" zu sagen, und der Bewegungsdrang bekommt ein Ventil. Wer Ruhe braucht, sitzt weit vorne oder über den Tragflächen, wo es weniger wackelt und leiser ist.

Plan bewusst Bewegung ein. Steh regelmäßig auf, geh zur Toilette, mach im Stehen ein paar Dehnungen. Das ist nicht nur gut gegen Unruhe, sondern auch gegen das Thrombose-Risiko bei Langstrecke. Ein kleines, unauffälliges Fidget-Objekt in der Tasche hilft der Hand, wenn der Rest von dir stillhalten muss.

Reguliere deine Reize aktiv. Genau hier zahlt sich die höhere Reizempfindlichkeit als Planungsfaktor aus. Noise-Cancelling-Kopfhörer sind für viele ADHS-Reisende das wichtigste Gepäckstück überhaupt – Triebwerkslärm, Kindergeschrei und Durchsagen verschmelzen sonst zu einer zermürbenden Dauerbeschallung. Dazu Schlafmaske, ein Schal oder Hoodie als „Höhle", und du kannst deine Reizumgebung selbst dimmen.

Gib deinem Kopf legitime Beschäftigung. Unterreizung ist bei ADHS purer Stress. Lade dir vorher – Betonung auf vorher, das WLAN an Bord ist unzuverlässig – mehrere Optionen herunter: Podcasts, Hörbücher, Playlists, Filme, ein Spiel, ein Buch. Mehrere, weil dein Interesse unterwegs springen darf. Ein Kopf, der etwas zu tun hat, dreht nicht durch.

Vorsicht mit Alkohol und Koffein. Der Flug-Gin fühlt sich entspannend an, verschlechtert aber Schlaf und Dehydrierung und macht die Reizregulation danach schwerer. Trink stattdessen konsequent Wasser. Ob du deine Stimulanzien auf einem Nachtflug nimmst, besprich vorher mit deiner Ärztin – Timing kann hier über deinen Schlaf entscheiden.

Teil 4: Jetlag und der ohnehin eigenwillige ADHS-Schlaf

Jetlag ist für alle unangenehm. Für ADHS-Gehirne kommt er auf einen ohnehin oft aus dem Takt geratenen Schlafrhythmus obendrauf – und das ist kein Zufall, sondern gut dokumentiert.

Erwachsene mit ADHS haben überdurchschnittlich häufig einen nach hinten verschobenen zirkadianen Rhythmus. In Untersuchungen setzt die abendliche Melatoninausschüttung – das körpereigene Signal „jetzt wird geschlafen" – bei ihnen deutlich später ein, was chronische Einschlafprobleme erklärt (Van Veen et al., 2010). Manche Forschende diskutieren die zirkadiane Störung inzwischen sogar als einen Kernbaustein von ADHS selbst (Bijlenga et al., 2019). Übersetzt heißt das: Dein innerer Takt ist oft schon zu Hause spät dran. Eine Zeitverschiebung trifft dich damit an einer empfindlichen Stelle.

Was hilft:

Stell dich schon vor Abflug schrittweise um. Bei Ostflügen (der harte Fall, du „verlierst" Zeit) hilft es, ein paar Tage vorher etwas früher ins Bett zu gehen und morgens früh helles Licht zu tanken. Bei Westflügen umgekehrt. Chronotherapie – also die gezielte, schrittweise Verschiebung des Rhythmus mit Licht und Timing – zeigt bei ADHS-Betroffenen mit verspätetem Schlafphasen-Syndrom messbare Effekte (van Andel et al., 2022; Coogan & McGowan, 2017).

Nutze Licht als deinen stärksten Hebel. Licht ist der wichtigste Taktgeber deiner inneren Uhr. Morgens raus in die Sonne, wenn du deinen Rhythmus vorziehen willst; abends grelles Licht und Bildschirme drosseln. Am neuen Ziel richtest du dich so schnell wie möglich nach der dortigen Sonne, nicht nach deinem Handy-Heimatgefühl.

Melatonin kann Jetlag lindern – mit Ansage. Ein Cochrane-Review kommt zu dem Schluss, dass Melatonin, zur passenden lokalen Abendzeit eingenommen, Jetlag-Beschwerden bei Reisen über mehrere Zeitzonen wirksam reduzieren kann (Herxheimer & Petrie, 2002). Wichtig ist das Timing – falsch getaktet verschiebt es den Rhythmus in die falsche Richtung. Weil du als ADHS-Betroffene:r ohnehin einen empfindlichen Schlaf-Wach-Rhythmus hast und Melatonin mit deinen Medikamenten interagieren kann, gilt: erst mit deiner Ärztin oder deinem Arzt absprechen, nicht auf gut Glück aus dem Duty-free.

Stell die Uhr sofort um – auch im Kopf. Sobald du im Flieger sitzt, lebst du in der Zielzeit. Essen, Schlafen, Wachsein orientieren sich ab jetzt am Ziel. Je konsequenter, desto schneller synchronisiert sich dein System.

Teil 5: Angekommen – neue Reize und wie du nicht untergehst

Du bist da. Alles ist neu: Gerüche, Sprache, Straßenschilder, Verkehr auf der „falschen" Seite, fremde Geräusche, andere Währung. Für ein reizempfindliches Gehirn ist das gleichzeitig das Beste und das Anstrengendste am Reisen. Diese Dichte an Neuem ist der Grund, warum du überhaupt reisen wolltest – und der Grund, warum du an Tag zwei manchmal grundlos gereizt oder erschöpft bist.

Der Fachbegriff dafür ist sensorische Überreizung: Wenn mehr Reize hereinströmen, als dein System filtern kann. Da ADHS mit erhöhter sensorischer Sensibilität einhergeht (Panagiotidi et al., 2020), erreichst du diese Schwelle früher als deine Mitreisenden – und deine Erschöpfung ist real, keine Charakterschwäche und kein „Stell dich nicht so an".

Plan Reize dosiert, nicht in einem Rutsch. Der Reflex, am ersten Tag „alles" sehen zu wollen, ist verständlich und meist ein Fehler. Setz dir pro Tag ein, maximal zwei Hauptpunkte und lass den Rest offen. Ein voller Kalender fühlt sich nach Kontrolle an und produziert am Ende genau die Überforderung, die du vermeiden willst.

Baue bewusste Rückzugsinseln ein. Plane feste Pausen: eine Stunde im Hotel, ein ruhiges Café, ein Park. Das ist kein „Zeitverschwenden", sondern die Voraussetzung dafür, dass dein System die Eindrücke verarbeiten kann. Noise-Cancelling-Kopfhörer und Sonnenbrille funktionieren übrigens auch an Land als tragbarer Reizfilter.

Rette ein Minimum an Routine. Reisen wirft jede Struktur über den Haufen, und Struktur ist bei ADHS ein Stabilitätsanker. Du musst nicht deinen ganzen Alltag mitschleppen – aber zwei, drei Fixpunkte helfen enorm: die Medikamente jeden Tag zur gleichen (Ziel-)Zeit, ein grober Schlafrhythmus, eine kleine Morgenroutine. Diese Anker geben dem Chaos einen Rahmen.

Externalisiere dein Gedächtnis. Fremde Umgebung heißt: keine gewohnten Anhaltspunkte, mehr Vergesslichkeit. Fotografiere deine Hoteladresse und die Zimmernummer. Setz dir eine wiederkehrende Handy-Erinnerung für die Medikamente – die verschobene Zeitzone bringt sonst genau dieses eine Ritual gern durcheinander. Ein fester Platz im Zimmer für Schlüssel, Portemonnaie und Pass verhindert die tägliche Sucherei.

Sei nachsichtig mit dir. Wenn ein Tag im Chaos endet, du gereizt bist oder etwas vergisst – das ist Teil des Deals, nicht dein Versagen. Reisen fordert genau die Funktionen heraus, die bei ADHS empfindlich sind. Dass du trotzdem losfährst, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Mut.

Fazit: Reisen ist für ADHS-Gehirne gemacht – wenn du die Reibung vorher wegnimmst

Reisen und ADHS sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: Die Neugier, die Begeisterungsfähigkeit, der Hunger nach Neuem – all das macht ADHS-Reisende oft zu den lebendigsten, spontansten Reisebegleitern überhaupt. Die Kunst besteht nur darin, die Reibungspunkte zu entschärfen, bevor sie zu Frust werden: den Papierkram früh erledigen, die Medikamente sauber absichern, den Flug reizarm gestalten, den Jetlag mit Licht und Timing austricksen und am Ziel bewusst dosieren statt alles auf einmal zu wollen.

Nimm dir aus diesem Artikel nicht den Anspruch mit, jetzt „perfekt" zu reisen. Nimm dir zwei, drei Dinge mit, die dir am meisten einleuchten, und setz die um. Der Rest kommt mit der Übung. Gute Reise.

Und falls du beim Lesen gemerkt hast, dass dir diese Muster – Zeitblindheit, Reizüberflutung, der Kampf mit dem Dranbleiben – nicht nur auf Reisen begegnen: Das kann ein erster Hinweis sein. Ein anonymer, kostenloser ADHS-Selbsttest gibt dir in wenigen Minuten eine erste Orientierung, und im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 15 Minuten, ob eine ADHS-Diagnostik für dich sinnvoll ist – ohne Warteliste, in deinem Tempo.

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Insbesondere die Angaben zur Mitnahme von Medikamenten über Ländergrenzen erfolgen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Kläre deinen konkreten Fall bitte rechtzeitig mit deiner behandelnden Ärztin bzw. deinem Arzt, dem BfArM und der diplomatischen Vertretung deines Ziellandes ab.

Häufige Fragen zum Reisen mit ADHS

Darf ich meine ADHS-Medikamente mit ins Ausland nehmen?

In der Regel ja – aber nur mit den richtigen Papieren. Im Schengen-Raum brauchst du die vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (meist max. 30 Tage, pro Wirkstoff). Außerhalb des Schengen-Raums gelten die nationalen Regeln des Ziel- und jedes Transitlandes; empfohlen ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung, und du solltest vorab bei der Botschaft des Ziellandes nach den Einfuhrbestimmungen fragen. Das ist keine Rechtsberatung – kläre deinen Fall rechtzeitig mit Ärztin/Arzt, dem BfArM und der Vertretung des Ziellandes.

Was hilft gegen Jetlag, wenn ich ADHS habe?

Weil der innere Rhythmus bei ADHS oft ohnehin nach hinten verschoben ist, trifft dich Jetlag an einer empfindlichen Stelle. Am wirksamsten sind Licht und Timing: schon vor Abflug schrittweise umstellen, am Ziel sofort nach der dortigen Sonne leben, morgens helles Licht tanken, abends Bildschirme drosseln. Melatonin kann Jetlag lindern, aber nur richtig getaktet und nur nach Absprache mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Wie gehe ich mit Reizüberflutung am Reiseziel um?

Dosiere Reize bewusst, statt alles am ersten Tag sehen zu wollen: ein bis zwei Hauptpunkte pro Tag, feste Rückzugsinseln (Hotel, ruhiges Café, Park), Noise-Cancelling-Kopfhörer und Sonnenbrille als tragbarer Reizfilter. Ein Minimum an Routine – Medikamente zur gleichen Zeit, ein grober Schlafrhythmus – gibt dem Neuen einen Rahmen.

Wie bereite ich eine Reise mit ADHS am besten vor?

Arbeite mit einer festen, wiederverwendbaren Packliste nach Kategorien, pack früher als sich vernünftig anfühlt (ein fester Startplatz für alles Reisefertige), baue großzügige Zeitpuffer ein und digitalisiere deine wichtigen Dokumente. Kläre außerdem Wochen vorher, ob dein Medikamenten-Vorrat für die Reisedauer plus Puffer reicht.

Quellen

Weiterlesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
test-adhs.de · Stand: 05.09.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen, die über die Websites test-adhs.de und test-autismus.de angeboten werden, zwischen

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de
Telefon: 0177 / 737 37 19

– nachfolgend „Anbieter“ – und der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kundin“ bzw. „Kunde“.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an volljährige Personen (mindestens 18 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie kann jederzeit auf der Website abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 2 Gegenstand der Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt psychologisch-diagnostische Dienstleistungen im Fernabsatz, insbesondere:

  • ADHS-Diagnostik
  • Autismus-Diagnostik
  • AuDHS-Diagnostik (kombinierte Abklärung)
  • Coaching- und Beratungsleistungen
  • kostenlose Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website

(2) Die diagnostischen Leistungen umfassen typischerweise Anamnese und klinisches Interview, den Einsatz standardisierter und lizenzierter Testverfahren sowie die Erstellung eines schriftlichen Befundberichts. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

(3) Die Leistungen werden ganz oder überwiegend per Videosprechstunde, Telefon und über gesicherte Online-Verfahren erbracht.

Abgrenzung – was nicht Gegenstand des Vertrages ist

(4) Der Anbieter schuldet eine sorgfältige, dem anerkannten fachlichen Standard entsprechende diagnostische Dienstleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

(5) Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages sind:

a) Psychotherapie oder sonstige Heilbehandlung; b) die Verordnung, Empfehlung oder Anpassung von Arzneimitteln (insbesondere keine Verordnung von Stimulanzien oder anderen Medikamenten); c) die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepten, Attesten oder Gutachten für Behörden, Gerichte, Versicherungen, Prüfungsämter oder Arbeitgeber; d) Krisenintervention, Notfallversorgung oder eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit; e) eine laufende Betreuung oder Nachsorge über die vereinbarte Leistung hinaus.

(6) Selbsttests und Orientierungsangebote auf der Website sind unverbindliche Informationsangebote ohne diagnostischen Aussagewert. Sie ersetzen keine fachliche Abklärung und begründen kein Vertragsverhältnis.

§ 3 Qualifikation und fachliche Verantwortung

(1) Die Erhebung, Durchführung und Aufbereitung der diagnostischen Verfahren erfolgt durch psychologisch qualifizierte Personen.

(2) Die diagnostische Beurteilung sowie die abschließende fachliche Abnahme des Befundberichts erfolgen ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft (Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Ärztin/Arzt). Nur diese trifft die diagnostische Aussage.

(3) Personen ohne Approbation treffen zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche diagnostische Aussage. Äußerungen im Rahmen von Vorgesprächen, Terminierung oder organisatorischer Begleitung stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Vertrauenstatbestand hinsichtlich eines Ergebnisses.

§ 4 Kostenloses Erstgespräch (Beratungsgespräch)

Kostenfreiheit und Unverbindlichkeit

(1) Vor jeder Diagnostik steht ein kostenloses Erstgespräch von rund 15 Minuten zur Verfügung.

(2) Das Erstgespräch ist für die Kundin bzw. den Kunden zu 100 % kostenfrei. Es entstehen weder unmittelbar noch nachträglich Kosten, Gebühren oder Auslagen.

(3) Das Erstgespräch verpflichtet zu nichts. Es begründet insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung einer Diagnostik und keine Zahlungspflicht.

(4) Das Erstgespräch kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abgesagt oder abgebrochen werden.

Zweck und Inhalt

(5) Zweck des Erstgesprächs ist ausschließlich die gemeinsame Klärung, ob eine ADHS-, Autismus- oder AuDHS-Testung im Einzelfall sinnvoll und fachlich angezeigt ist, sowie die Klärung des organisatorischen Ablaufs, der Kosten und des Zeitrahmens.

(6) Das Erstgespräch dient der Orientierung. Es ist keine diagnostische Untersuchung und ersetzt eine solche nicht.

Keine Diagnose im Erstgespräch

(7) Im Erstgespräch können keine verbindlichen Aussagen zu einer Diagnosestellung getroffen werden. Eine Diagnose kann ausschließlich im Rahmen der vollständigen Diagnostik und ausschließlich durch eine approbierte Fachkraft gestellt werden (§ 3 Abs. 2).

(8) Einschätzungen, Eindrücke oder Hinweise, die im Erstgespräch geäußert werden, sind unverbindlich, stellen keine Diagnose dar und begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes späteres Ergebnis.

(9) Das Erstgespräch ist keine Heilbehandlung, keine Therapie und keine Krisenintervention. Für akute Krisen gilt § 12.

Im Erstgespräch vereinbarte Testtermine

(10) Wichtig: Werden im Erstgespräch konkrete Testtermine vereinbart, sind diese für beide Seiten verbindlich. Es gelten die Fristen und Folgen nach § 9 dieser AGB. Auf diesen Umstand wird im Erstgespräch gesondert hingewiesen.

(11) Formfreiheit. Die im Erstgespräch mündlich getroffene Vereinbarung eines Testtermins ist rechtlich bindend. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Schriftform und keiner gesonderten schriftlichen Bestätigung. Eine im Anschluss versandte Terminbestätigung in Textform dient allein der Dokumentation und dem Nachweis; ihr Ausbleiben berührt die Wirksamkeit der mündlich getroffenen Vereinbarung nicht.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

(12) Für das Erstgespräch gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Diagnostik: Mindestalter 18 Jahre, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (§ 1 Abs. 2), ein Endgerät mit stabiler Internetverbindung sowie eine ruhige, ungestörte und vertrauliche Umgebung.

(13) Aufzeichnungen des Erstgesprächs (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet; § 10 Abs. 4 gilt entsprechend.

(14) Auch im Erstgespräch werden Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet. Es gilt § 14 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des Buchungs- bzw. Anfrageformulars oder mit der verbindlichen Zusage im Rahmen eines Erstgesprächs gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(4) Bei kostenpflichtigen Buchungen über die Website erfolgt die Bestellung über eine als solche eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche („zahlungspflichtig buchen“). Vor Absenden werden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten sowie die Widerrufsbelehrung angezeigt.

(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und der Kundin bzw. dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform übermittelt.

§ 6 Ablehnung von Testanfragen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Testanfragen abzulehnen, ohne dies im Einzelnen begründen zu müssen.

(2) Gründe für eine Ablehnung sind insbesondere:

a) interne Vorgangsregulierung und Priorisierung; b) Auslastung der verfügbaren Kapazitäten; c) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung im Einzelfall nicht zwingend erforderlich ist; d) die fachliche Einschätzung, dass eine Testung dem Wohl der betroffenen Person abträglich wäre oder ihr nicht dient; e) das Vorliegen von Umständen, die eine Diagnostik im Fernformat fachlich nicht vertretbar erscheinen lassen (z. B. akute Krisensituation, Erforderlichkeit einer unmittelbaren persönlichen Versorgung).

(3) Erfolgt die Ablehnung vor Vertragsschluss, entstehen der Kundin bzw. dem Kunden keinerlei Kosten.

(4) Erfolgt die Ablehnung aus einem der in Absatz 2 genannten sachlichen Gründe nach Vertragsschluss, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet, soweit nicht bereits Leistungen erbracht und von der Kundin bzw. dem Kunden abgenommen wurden. Weitergehende Ansprüche der Kundin bzw. des Kunden bestehen nicht.

(5) Der Anbieter wird im Fall einer Ablehnung nach Möglichkeit auf geeignete alternative Anlaufstellen hinweisen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise.

(2) Der Preis umfasst die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Bestandteile. Zusatzleistungen (z. B. Zweitausfertigungen, ergänzende Stellungnahmen, zusätzliche Termine) werden gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl der auf der Website angebotenen Zahlungsarten. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder Anzahlung abhängig zu machen.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Gerät die Kundin oder der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

(6) Kostenerstattung: Die Leistungen des Anbieters sind private Selbstzahlerleistungen. Eine Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen oder durch Beihilfestellen wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Die Klärung einer möglichen Erstattung obliegt allein der Kundin bzw. dem Kunden.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

test-adhs.de – David Beck
Emil-Geis-Str. 41, 81379 München
E-Mail: kontakt@test-adhs.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem die Kundin bzw. der Kunde dazu die ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt (§ 356 BGB).

Der Anbieter holt diese Zustimmung und Bestätigung vor Leistungsbeginn gesondert und dokumentiert ein.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: test-adhs.de – David Beck, Emil-Geis-Str. 41, 81379 München, E-Mail: kontakt@test-adhs.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Termine, Absagen, Nichterscheinen

(1) Verbindlichkeit. Vereinbarte Testtermine, Anamnese- und Auswertungstermine sind verbindlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Termine, die im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs vereinbart wurden.

(1a) Bindung ohne Schriftform. Die Terminvereinbarung ist formfrei wirksam. Eine im Beratungsgespräch mündlich getroffene Absprache über einen Testtermin ist rechtlich bindend und erfordert keine weitere Schriftform, keine Unterschrift und keine gesonderte schriftliche Bestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden. Die Rechtsfolgen dieses Paragraphen – insbesondere das Ausfallhonorar nach Absatz 3 – gelten daher auch für rein mündlich vereinbarte Termine. Eine Terminbestätigung in Textform wird zu Dokumentationszwecken versandt; sie ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung.

(1b) Absagen dagegen in Textform. Abweichend hiervon bedarf eine Absage oder Verlegung durch die Kundin bzw. den Kunden zu Nachweiszwecken der Textform (Absatz 2). Eine mündliche Absage genügt nicht.

(2) Kostenfreie Absage. Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verlegt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim Anbieter in Textform (E-Mail an kontakt@test-adhs.de oder über den im Terminbestätigungs-Schreiben genannten Weg).

(3) Ausfallhonorar. Bei a) Nichterscheinen ohne Absage (No-Show) oder b) Absage später als 24 Stunden vor Terminbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des für die betreffende Diagnostik vereinbarten Gesamthonorars fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Absage begründet oder unbegründet erfolgt und ob sie verspätet übermittelt wurde.

(4) Gegenbeweis. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Ausfallhonorar entsprechend oder entfällt. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Ausnahmen. Ein Ausfallhonorar wird nicht erhoben, wenn die Absage auf einem Umstand beruht, den die Kundin bzw. der Kunde nicht zu vertreten hat und der ihr bzw. ihm die Wahrnehmung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht (z. B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall in der Familie). Der Anbieter kann einen geeigneten Nachweis verlangen.

(6) Verspätung. Erscheint die Kundin bzw. der Kunde verspätet, verkürzt sich die Termindauer entsprechend. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ist der Anbieter berechtigt, den Termin als nicht wahrgenommen zu behandeln; Absatz 3 gilt entsprechend.

(7) Absage durch den Anbieter. Muss der Anbieter einen Termin absagen, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(8) Technische Störungen. Kommt eine Videoverbindung aus Gründen nicht zustande, die im Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden liegen (z. B. fehlende Internetverbindung, ungeeignetes Endgerät), gilt der Termin als wahrgenommen und Absatz 3 findet Anwendung, sofern nicht innerhalb der Terminzeit ein alternativer Kommunikationsweg zustande kommt.

§ 10 Mitwirkungspflichten

(1) Eine belastbare Diagnostik setzt die aktive und wahrheitsgemäße Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden voraus.

(2) Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

a) Angaben zur Person, zur Vorgeschichte und zur aktuellen Situation vollständig und wahrheitsgemäß zu machen; b) angeforderte Unterlagen (z. B. Vorbefunde, Zeugnisse, Fremdanamnese) fristgerecht bereitzustellen; c) Fragebögen und Testverfahren eigenständig, ohne fremde Hilfe und ohne Hilfsmittel auszufüllen, sofern nichts anderes angewiesen ist; d) für eine störungsfreie, ungestörte und vertrauliche Umgebung sowie für funktionsfähige Technik (stabile Internetverbindung, Kamera, Mikrofon) zu sorgen; e) laufende Behandlungen, Medikation sowie bestehende oder frühere Diagnosen mitzuteilen, soweit diese für die Fragestellung relevant sind.

(3) Verstöße gegen Absatz 2 können die Aussagekraft der Diagnostik erheblich einschränken oder aufheben. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die Diagnostik abzubrechen oder auf die eingeschränkte Aussagekraft im Befund hinzuweisen. Ein Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

(4) Aufzeichnungen der Termine durch die Kundin bzw. den Kunden (Bild, Ton, Screenshots) sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 11 Befundbericht

(1) Der Befundbericht wird nach Abschluss der Diagnostik erstellt und in Textform übermittelt. Die auf der Website genannten Bearbeitungszeiten (z. B. „ca. 4 Wochen“) sind unverbindliche Richtwerte und keine Fixtermine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Befundbericht ist ergebnisoffen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere auf die Feststellung einer Diagnose, besteht nicht. Auch ein Befund ohne Diagnosestellung stellt eine vollständige Vertragserfüllung dar; der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Befundbericht ist für die Kundin bzw. den Kunden bestimmt. Die Nutzung für eigene Zwecke sowie die Weitergabe an behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist ausdrücklich gestattet.

(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf und übernimmt keine Gewähr dafür, ob und in welchem Umfang Dritte – insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen, Behörden, Arbeitgeber, Versicherungen, Schulen, Hochschulen oder Gerichte – den Befund anerkennen, übernehmen oder ihm folgen.

(5) Eine inhaltliche Änderung des Befundberichts auf Wunsch der Kundin bzw. des Kunden erfolgt nicht. Offensichtliche Schreib- oder Übertragungsfehler werden selbstverständlich korrigiert. Nachträgliche Ergänzungen aufgrund neuer Informationen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

(6) Die Urheberrechte an Befundberichten, Auswertungen und sonstigen Ausarbeitungen verbleiben beim Anbieter. Eine Veröffentlichung, gewerbliche Verwertung oder Weitergabe an die Öffentlichkeit ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

§ 12 Keine Notfallversorgung

(1) Der Anbieter bietet keine Krisenintervention und keine Notfallversorgung. Es besteht keine Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Termine und der angegebenen Geschäftszeiten.

(2) In akuten Krisen- oder Notfallsituationen sind ausschließlich die regulären Notfallstrukturen zu nutzen: Notruf 112, der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117, die nächstgelegene psychiatrische Notfallambulanz oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222, kostenfrei und rund um die Uhr).

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung abzubrechen oder abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen und stattdessen auf geeignete Versorgungsstrukturen zu verweisen.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin bzw. der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden des Anbieters.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle der von Dritten bereitgestellten Kommunikationsdienste (Videodienst, E-Mail, Internetzugang), soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Die beteiligten approbierten Fachkräfte unterliegen der beruflichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO, erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der erteilten Einwilligungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(4) Termine und Erstgespräche finden über den vom Anbieter selbst gehosteten Videodienst Jitsi Meet statt. Ersatzweise – etwa bei technischen Störungen – kann Google Meet eingesetzt werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern und Speicherdauern enthält die Datenschutzerklärung.

(5) Es gelten die berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Behandlungs- und Untersuchungsunterlagen.

§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung, Abbruch

(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei a) nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 10; b) unwahren Angaben zu wesentlichen Umständen; c) beleidigendem, bedrohendem oder diskriminierendem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden; d) wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen; e) Zahlungsverzug trotz Mahnung.

(3) Im Fall der Kündigung durch den Anbieter aus einem von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.

(4) Abbruch nach Beginn der Diagnostik – volle Vergütung. Mit Beginn der Diagnostik ist das vereinbarte Gesamthonorar in voller Höhe geschuldet. Bricht die Kundin bzw. der Kunde den Diagnostikprozess danach ab, kündigt ihn oder nimmt weitere Termine nicht wahr, bleibt der Anspruch auf das Gesamthonorar bestehen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.

(5) Beginn der Diagnostik. Als Beginn der Diagnostik gilt der Eintritt des zeitlich frühesten der folgenden Ereignisse: a) Beginn des ersten diagnostischen Termins (Anamnese bzw. klinisches Interview); b) Freischaltung, Übersendung oder Bereitstellung der Fragebögen oder der Testbatterie; c) Beginn der Auswertung oder der Befunderstellung.

(6) Anrechnung ersparter Aufwendungen. Auf das Gesamthonorar nach Absatz 4 sind diejenigen Aufwendungen anzurechnen, die der Anbieter infolge des Abbruchs tatsächlich erspart (insbesondere noch nicht angefallene Honorare beteiligter Fachkräfte und noch nicht verbrauchte Testlizenzen). Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die Ersparnis höher ausgefallen ist.

(7) Unberührt bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 8, das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie – für Absagen vor Beginn der Diagnostik im Sinne von Absatz 5 – die Regelungen des § 9.

§ 16 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und die Kundin bzw. der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Für bereits geschlossene Verträge gilt stets die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist die Kundin bzw. der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.